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Christa Stewens
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Frage von Florian A. •

Frage an Christa Stewens von Florian A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Stewens,

seit längerem beobachte ich den Umgang mit der Prostitution in Bayern. Mit fällt dabei folgendes auf, der Gesetzgeber will die Prostitution anscheinend aus ihrem "Schattendasein raushaben", Prostituierte sollen Steueren zahlen, was ja an und für sich korrekt ist, den jeder der Einnahmen erzielt muß dieses versteuern!

Aus Insiderkreisen ist mir folgendes zugetragen worden, der Fiskus möchte eine Kontrolle, inwieweit diese Einnahmen stattfinden, daher so kommt es anscheinend in diesen Kreisen an, sollen die "Puffwirte" die Einnahmen kontrollieren, aus der Gründen der Steuerehrlichkeit durchaus verständlich, anscheinend, soll die sozialversicherungspflichtige Anstellung favorisiert werden, andererseits wird in dem Fall eines solchen Angestelltenverhältnisses von den Strafverfolgungsbehörden von der Straftat der Zuhälterei ausgegangen. also ich höre nur seit es das ProstG gibt, ist es in Bayern schlimmer als vorher!

Ich will Menschenhandel nicht gefördert sehen, um dies klar zu sagen, aber das Verhalten der Behörden, halte ich insofern für bedenklich, das bei mir der Eindruck entsteht, daß durch restrikten Maßnahmen dieser Behörden, eigenlich, ohne das es gewollt ist, illegale Methoden, wie der brutalen Zuhälterei (u.a. Anwendung nicht gerechtfertigter körperlicher Angriffe), gefördert werden. Meine Frage an Sie bzw. Ihre Partei ist, wie wollen Sie bzw. Ihre Partei mit dem Thema Prostitution umgehen?

In diesem Zusammenhang fällt mir auch die sogenannte "Escortbranche auf", eine Dame oder ein Herr, der jemanden im Hotel oder beim "Kunden" zu Hause Sexualdienstleistungen gegen Entgelt anbietet, macht sich in Bayern "strafbar". Bayerische Strafverfolgungsbehörden prüfen dies durch Einsatz von "Testfreiern", eine moralische Gefährdung z.B. der Jugend kann ich in diesem Falle nicht erkennen, trotzdem greift der Staat zu diesen Maßnahmen, meine Frage bitte WARUM???

Ich bitte um eine grundsätzliche Position zu dieser Frage!

MfG Florian Albrecht

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Albrecht,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich freue mich über Ihr bürgerschaftliches Engagement und Ihr Eintreten gegen Menschenhandel.

Ziel des Prostitutionsgesetzes war es, die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern. Der Zugang zur Sozialversicherung sollte ermöglicht, die Begleitkriminalität zurückgedrängt, die gesundheitliche Gefährdung von Prostituierten abgebaut und der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert werden. Diese Ziele wurden nur zum Teil erreicht, wie der Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes aus dem vergangenen Jahr zeigt. Die Bayerische Staatsregierung stand dem Prostitutionsgesetz von Anfang an kritisch gegenüber und hat vielmehr auf die Bereitstellung von Ausstiegshilfen gesetzt.

Frauenhandel ist eine besonders menschenverachtende Form moderner Sklaverei. Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft sind daher zu Recht schwerwiegende Straftaten, für die hohe Freiheitsstrafen verhängt werden können. In Menschenhandelsfällen bedürfen die häufig traumatisierten Opfer, kompetenter Beratung und Betreuung. Deswegen fördert mein Haus seit Jahren mit erheblichen finanziellen Mitteln die Organisationen JADWIGA und SOLWODI. Dort werden Opfer von Frauenhandel untergebracht und durch geschulte, mehrsprachige Mitarbeiterinnen beraten und betreut.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Stewens