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Christa Stewens
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Frage von Josef P. •

Frage an Christa Stewens von Josef P. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Stewens,

meine Ehe wurde 2004 beim Amtsgericht Landshut geschieden. Im Sitzungssaal des Familiengerichts hing ein Kreuz. Es ist in dieser Situation eine Zumutung, dadurch auch noch auf das unauflösbare katholische Sakrament der Ehe hingewiesen zu werden.
Finden Sie es richtig, daß die katholische Kirche Geschiedene dann in neuen Beziehungen des Ehebruchs der einzigen möglichen katholischen Ehe beschuldigt, die aber nicht beendet werden kann!
Auch das ist das von Ihrer Partei CSU so gepriesene christlich geprägte Bayern!
Würden Sie im Falle Ihrer Wiederwahl dafür eintreten, daß bei solchen Anlässen keine Kruzifixe in den Sitzungssälen hängen und daß wir Menschen nicht länger von solchen Dogmen, wie diesem katholischen Ehesakrament, schikaniert werden!

Mit freundlichen Grüßen

Josef Pfeil

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pfeil,

zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass in Bayern in den Sitzungssälen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Regel Wandkruzifixe angebracht sind. Sie dienen der würdigen Ausschmückung der Räume und erfüllen auch den Zweck eines Schwurkruzifixes. Rechtsvorschriften über die Ausstattung der Sitzungssäle mit Kreuzen gibt es in Bayern nicht.

Das Vorhandensein von Kreuzen in Gerichtssälen verstößt nicht gegen die Pflicht des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Dieser Begriff ist vielschichtig. Er umfasst verfassungsrechtliche Inhalte wie Toleranz und Nichtidentifikation sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Neutralitätsgebot ist indessen nicht als Gebot zur Eliminierung des Religiösen aus dem öffentlichen Bereich zu verstehen. Es bedeutet keine völlige Indifferenz in religiös-weltanschaulichen Fragen und keine laizistische Trennung von Staat und Kirche (BayVerfGH 50, 156/187).

Das bloße Vorhandensein eines Kreuzes in Sitzungssälen verlangt von den Parteien, Prozessvertretern, Zeugen oder Besuchern weder eine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen noch ein irgendwie geartetes aktives Handeln. Soweit sich Verfahrensbeteiligte gleichwohl in ihrem Grundrecht der Glaubensfreiheit beeinträchtigt fühlen, ist es eine Frage der Sitzungsleitung, eine Verhandlung in einem Gerichtssaal ohne Kreuz zu ermöglichen.

Für mich persönlich als Katholikin steht die Unauflöslichkeit des Ehesakraments in keiner Weise zur Disposition, aber dies ist meine persönliche Überzeugung- gleichwohl weiß ich, als Kind geschiedener Eltern, dass die Ehe eben oft nicht gelingt, daher sind die Rahmenbedingungen durch die Politik so zu gestalten, dass die Patch-workfamilien, die Alleinerziehenden, also die unterschiedlichsten Lebensentwürfe sich verwirklichen können.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Stewens