Frage an Christa Stewens von Josef P. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Stewens,
Wenn eine Beziehung dauerhaft nicht mehr harmoniert, dürfen zwei Menschen nicht auch noch finanziell (Scheidungskosten) und ideell (katholisches Ehesakrament) belastet werden.
Es ist verwerflich, daß die Rechtsanwaltslobby Familien in so schwierigen Lebenslagen auch noch gesetzlich vorgeschrieben Geld aus der Tasche ziehen kann!
Würden Sie dafür eintreten, daß eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich ist und daß der katholischen Kirche verboten wird, Geschiedene in neuen Beziehungen des Ehebruchs Ihrer ersten Beziehung zu beschuldigen?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Pfeil
Sehr geehrter Herr Pfeil,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. September 2008, gerne nehme ich hierzu Stellung:
Eine Scheidung stellt für die Betroffenen sowohl in persönlicher als auch in finanzieller Hinsicht einen großen Einschnitt dar. Die Entscheidung ist von größter Tragweite für die Beteiligten, z.B. Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Daher ist es sachgerecht, dass sich die Parteien in einem Scheidungsverfahren von einem Sachkundigen umfassend beraten und vertreten lassen.
Wie hoch die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind, hängt ganz entscheidend auch von der Fähigkeit der Beteiligten ab, sich zu verständigen: Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Kosten dadurch gespart werden, dass sich die Parteien einen Rechtsanwalt teilen.
Aufgrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Trennung zwischen Kirche und Staat kann sich der Staat nicht in Angelegenheiten der Kirche einmischen. Über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und das Bekenntnis zu einem Glauben entscheidet jeder Einzelne für sich.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Stewens