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Christa Stewens
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Frage von Martina K. •

Frage an Christa Stewens von Martina K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Christa Stewens,

können Sie mir erklären, warum es in der heutigen Zeit immer noch nicht möglich ist, zu erfahren, was ein Arzt für den Patienten abrechnet, wenn er nicht privat versichert ist?
Warum kann ein Arzt für gleiche Leistung den 3,5fachen bei einem Privatpatienten verlangen gegenüber einem gesetzlilch Versichertem?

Mit freundlichen Grüßen

Martina Kern

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kern,

Zu Ihren Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:

1. Warum ist es in der heutigen Zeit immer noch nicht möglich zu erfahren, was ein Arzt für den Patienten abrechnet, wenn er nicht privat versichert ist?

Beim gegenwärtigen Abrechnungssystem erfährt der Arzt erst nach Monaten, wie viel er für die von ihm erbrachten Leistungen bei Kassenpatienten tatsächlich erhält. Er muss nämlich seine Leistungen zunächst der Kassenärztlichen Vereinigung melden, die quartalsweise deren Wert errechnet und ihm dann die ihm zustehende Vergütung überweist. Es ist dem behandelnden Arzt daher objektiv unmöglich, den Kassenpatienten zum Zeitpunkt der Behandlung über die aktuell anfallenden Kosten zu informieren.
Dieses intransparente Verfahren war u. a. ein Grund dafür, das Vergütungssystem für Kassenpatienten mit Wirkung ab 1. 1.2009 zu reformieren. Dann wird eine neue Honorarordnung für ambulante Leistungen in Kraft treten - weg von den floatenden Punktwerten hin zu festen Preisen einer Gebührenordnung in Euro und Cent.
Ungeachtet dessen sieht das Gesetz aber bereits heute vor, dass die Krankenkassen die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu informieren.

2. Warum kann ein Arzt für die gleiche Leistung den 3,5fachen bei einem Privatpatienten verlangen gegenüber einem gesetzlich Krankenversicherten?

Im Gegensatz zu Kassenpatienten, die in keinem direkten Vertragsverhältnis zum behandelnden Arzt stehen und denen keine Kosten für die ärztliche Behandlung entstehen, schließt der Privatpatient mit dem Arzt einen individuellen Behandlungsvertrag. Der Arzt rechnet mit dem Privatpatienten direkt ab, d. h. der Patient muss bei den Kosten in Vorlage treten. Dabei finden auch andere Vergütungsregelungen Anwendung, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschrieben sind. Dort ist auch festgelegt, dass der Arzt unter besonderen Voraussetzungen das 3,5fache des Gebührensatzes verlangen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Stewens