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Christa Stewens
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Frage von Conny von E. •

Frage an Christa Stewens von Conny von E. bezüglich Gesundheit

Guten Tag, Frau Stewens,
zuerst: Ich finde diese Plattform sehr gut, man kann direkt Fragen stellen und erhält auch eine Antwort (leider nicht von allen Kandidaten).
Meine Frage: Wie kann es sein, dass die Krankenkassenbeiträge immer mehr steigen, die Leistungen immer mehr gesenkt werden und der "Topf" immer leer ist? Ich wundere mich allerdings immer, was für tolle Büropaläste die einzenen Krankenkassen bauen und wie zahlenmäßig stark die Aufsichtsratsposten mit sehr guten Gehältern besetzt sind.
Freundliche Grüße
Conny v. Elimer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau von Elimer,

Deutschland verfügt über ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitswesen, das den Versicherten auch Zugang zu medizinischem Fortschritt bietet. Qualität und Fortschritt in der medizinischen Versorgung sind von besonderer Bedeutung, müssen jedoch auch finanziert werden. Die aktuelle Gesundheitsreform soll jedoch auch einer weiteren Kostensteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken. Aus diesem Grund wurden weitere Instrumente zur Kostensenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.

Erfreulicherweise ist es auch die erste Reform seit vielen Jahren, die keine generellen Zuzahlungserhöhungen und Leistungskürzungen vorsieht. Im Gegenteil wurde der Leistungskatalog um beispielsweise empfohlene Impfungen und Mutter-/Vater-Kind-Kuren erweitert. Die Eigenverantwortung des Versicherten wurde zudem gestärkt.

Die sehr pauschalen Vorwürfe über "Büropaläste" einzelner Krankenkassen und "Aufsichtsratsposten mit sehr guten Gehältern" sind so nicht gerechtfertigt, aber sicherlich in einigen Fällen nachvollziehbar.

Für den gesamten Haushaltsvollzug der gesetzlichen Krankenkassen - und damit auch für alle Ausgaben und insbesondere Investitionsmaßnahmen wie Bauvorhaben - gelten die gesetzlich vorgegebenen Gründsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (vgl. § 69 Abs. 2 SGB IV). Die Einhaltung dieser zwingenden Grundsätze wird z. B. bei der Errichtung, der Erweiterung und dem Umbau von Gebäuden im Rahmen eines besonderen Genehmigungsverfahrens vorweg von den zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder überprüft. Dabei werden sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme als auch deren wirtschaftliche Ausführung untersucht. Die Genehmigung darf erst dann erteilt werden, wenn die beabsichtigte Baumaßnahme der Krankenkasse diesen Vorgaben entspricht.

Bei den angesprochenen Aufsichtsratsposten handelt es sich um die Ämter der Mitglieder des Verwaltungsrates der gesetzlichen Krankenkassen, die ehrenamtlich sind und für die keine Gehälter bezogen werden. Die Gehälter der hauptamtlichen Vorstände der Krankenkassen werden, wie gesetzlich vorgegeben, jährlich u. a. im Bundesanzeiger veröffentlicht. In Bayern hat es hierbei keine Gründe zur aufsichtlichen Beanstandung gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Stewens