Frage an Christa Stewens von Frank S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Stewens,
als Ministerin sind Sie an allen familienpolitischen Entscheidungen der bayerischen Staatsregierung beteiligt. Wie stehen Sie zu kostenfreien Kinderbetreuungsplätzen, die über einen Zuschlag in der Einkommenssteuer finanziert werden? Dies wäre sozial gerechter als die bisherige Regelung und würde die Chancen auch von Kindern aus einkommensschwachen Familien erhöhen.
Beste Grüße, Frank Sautner
Sehr geehrter Herr Sautner,
ich stehen einem beitragsfreien Kinderbetreuungsjahr positiv gegenüber, denn dies bringt flankierend zum Ausbau der Kinderbetreuung eine direkte finanzielle Entlastung der Familien, kann die Besuchsquote bei jüngeren Kindern in den Kindertageseinrichtungen, die wir in Bayern als Bildungseinrichtungen verstehen, steigern und vermeidet bei einkommensschwachen Eltern eine Antragstellung auf wirtschaftliche Jugendhilfe.
Hierbei sind jedoch die richtigen Prioritäten zu setzen. Zunächst geht es darum, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren zu schaffen und Qualitätsverbesserungen zu erreichen. Erst wenn diese Qualitätssteigerungen umgesetzt wurden, kann mittelfristig ein beitragsfreies Kinderbetreuungsjahr eingeführt werden. Dazu hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Landtagsfraktion - im Übrigen gegen die Stimmen der Opposition von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - bereits den entsprechenden Beschluss gefasst, dass mittelfristig ein beitragsfreies Kinderbetreuungsjahr eingeführt werden soll.
Ihr Vorschlag, ein beitragsfreies Kinderbetreuungsjahr über einen Zuschlag zur Einkommenssteuer zu finanzieren, wäre meines Erachtens nicht gerechter und widerspricht der finanziellen Systematik. Die Kinderbetreuung ist Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis; bei der Finanzierung werden diese vom Freistaat wesentlich unterstützt. Die kommunalen und staatlichen Haushalte werden gespeist aus den verschiedenen Steuern, zum Teil auch über die Einkommenssteuer, wobei diese grundsätzlich keine Zweckbindung hat. Steuererhöhungen sind für uns im Übrigen nicht der richtige Weg zur Finanzierung.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Stewens