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Christa Steiger
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Frage von Adam M. •

Frage an Christa Steiger von Adam M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Steiger,

ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie zu dem ESM-Vertrag stehen und über diesen denken. Insbesondere interessiert mich Ihre Haltung zu folgenden Punkten:

1. Artikel 9 ESM-Vertrag: Die Bedingungslose und unwiderrufliche Zusage, jeglichen Kapitalbedarf durch die EU binnen 7 Tagen zu überweisen.
Meine Frage: Warum müssen wir bedingungslos und unwiderruflich, also für immer und Ewig, diese Zusage machen?

2. Artikel 10 ESM-Vertrag: Der Gouverneursrat kann jederzeit das Grundkapital ändern und Artikel 8 anpassen - und wir müssen laut Artikel 9 bedingungslos und unwiderruflich folge Leisten.
Meine Frage: Sind die jetzt geforderten 700.000.000.000,00 (Siebenhundertmilliarden) etwas nur der Anfang? Kann es auf Billionen oder gar Billiarden anwachsen?

3. Artikel 27 ESM-Vertrag: Der ESM verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Sein Eigentum, Finanzmittel und Vermögenswerte aber genießen umfassende gerichtliche Immunität.
Meine Frage: Warum kann der EMS und vor das Gericht zerren, er selber aber eine volle Immunität genießt? Gilt diese Immunität dann auch bei Rechtsverstößen und kriminellen Handlungen?

4. Artikel 30 ESM-Vertrag: Die Mitglieder, Direktoren und Stellvertreter genießen Immunität hinsichtlich ihrer Handlungen und Unverletzlichkeit ihrer amtlichen Schriftstücke.
Meine Frage: Warum können diese Personen nicht für Ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden? Gilt das allgemeine Recht für diese Personen nicht? Was ist mit "Unverletzlichkeit der Schriftstücke gemeint"? Dass man sie nicht kaputt machen darf, oder dass man sie erst gar nicht einsehen darf?

Wenn Sie sich ebenfalls diese oder ähnliche Fragen stellen sollten, dann bitte ich Sie, diesen Wahnsinn aufzuhalten.

Über eine Antwort bedanke ich mich bei Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Adam Makota

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Makota,

Sie machen sich wie viele andere Bürgerinnen und Bürgern Sorgen über die Entwicklungen in Griechenland, die Euro-Rettungsschirme, über die Refinanzierungskrise einiger Staaten und über die finanzielle Belastung Deutschlands und fragen hierzu meine Haltung ab.
Dazu ist zuvörderst festzustellen, dass der bayerische Landtag leider keinerlei Entscheidungskompetenz, es entscheidet der deutsche Bundestag. Eine Mitentscheidung über den Bundesrat erfolgt über die Regierungen der Bundesländer, und bei der bayerischen Staatsregierung ist die bayerische SPD ja bekanntlich nicht beteiligt. Insofern bin ich ebenso wie Sie nur Beobachter der Szene.

Ich verstehe aber Ihre Bedenken sehr gut: Der Schlingerkurs der Bundesregierung, die Positionen von Bundeskanzlerin Merkel – die sie alle nach kurzer Zeit wieder aufgibt –, die Zwietracht zwischen FDP, CSU und in den Koalitionsfraktionen verunsichern nicht nur unsere Bevölkerung, sondern auch Deutschlands Partner in Europa und der Welt.

Ich möchte Ihnen daher kurz beschreiben, wo ich als Mitglied der bayerischen SPD-Landtagsfraktion stehe und welche Entscheidungen meiner Meinung nach getroffen werden müssen.

1. Zur Situation Griechenlands

Nach monatelangem Zögern von Frau Merkel und Herrn Schäuble musste Griechenland im Mai 2010 finanziell geholfen werden, da der griechische Staat nicht mehr in der Lage war, sich über die Kapitalmärkte selbst zu finanzieren. Ein erstes Hilfspaket für Griechenland wurde zwischen den Euro-Staaten vereinbart: Im Gesamtumfang von 110 Mrd. Euro wurden Garantien zugesagt, also „Bürgschaften“, sodass Griechenland für drei Jahre von Kapitalmarkt genommen werden konnte. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei dieser Abstimmung im Bundestag enthalten. Grund war, dass wir zwar unsere Solidarität mit Griechenland betonen wollten, rein finanzielle Hilfen aber für nicht ausreichend hielten. Unseren Forderungen nach einer Gläubigerbeteiligung, einem gezielten Wachstumsprogramm für Griechenland, der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, um Banken und Investoren an den Kosten der Rettung zu beteiligen, einer stärkeren und besseren Regulierung der Finanzmärkte kam die Koalition damals nicht nach. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Bereitschaft zu Hilfe, aber nicht zu dieser Hilfe in ihrem Entschließungsantrag (BT-Drs. 17/1639) dokumentiert.

Die mit dem ersten Hilfspaket erkaufte Zeit wurde nicht genutzt – trotz massiver Anstrengungen der griechischen Regierung und harter Einschränkungen für die griechischen Bürgerinnen und Bürger. Nach erneutem Zaudern und Zögern der Bundesregierung kam es am 21. Juli 2011 zu einem weiteren Gipfel der Staats- und Regierungschefs, die ein zweites Hilfspaket für Griechenland beschlossen. Es soll über den vorläufigen Rettungsschirm, den EFSF (European Financial Stability Facility, eine von den Euro-Staaten gegründete privatrechtliche Zweckgesellschaft), abgewickelt werden und die Gläubiger angemessen beteiligen. Dazu wurde die EFSF neu aufgestellt.

Offen und in Brüssel noch nicht endgültig verhandelt ist aber, wie genau die Gläubigerbeteiligung umgesetzt werden soll. Der Internationale Bankenverband (Institute for International Finance, IIF) hat dazu ein Modell angeboten. Der Vorsitzende des IIF, der Chef der Deutschen Bank AG Josef Ackermann, hat dieses Modell auf dem Gipfel vorgestellt und die Staats- und Regierungschefs haben es übernommen. Im Kern sieht es den freiwilligen Umtausch der Gläubiger vor, die Anleihen Griechenlands halten. Sie tauschen ihre gegenwärtigen Anleihen in Anleihen mit einer langen Laufzeit von 15 oder 30 Jahren (Wahlmöglichkeit) und sollen dabei auf etwa 21 Prozent der Forderung verzichten. Es gibt allerdings deutliche Anzeichen, dass diese Gläubigerbeteiligung diese Bezeichnung nicht verdient und gerade keinen Verlust vorsieht, sondern ihn vielmehr vermeidet. Zahlreiche Banken haben ihre Anleihen nämlich schon zu einem weit höheren Prozentsatz abgeschrieben, zudem scheint sich die „Gläubigerbeteiligung“ nur auf einen teilweisen Verzicht auf Zinsen zu beziehen, während das Kapital aber von den anderen europäischen Ländern garantiert wird. Die Investoren tauschen also einen alten Opel Kadett gegen eine Mercedes E Klasse ohne draufzuzahlen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will das genau prüfen, sobald voraussichtlich im Oktober die Bundesregierung das Ergebnis der Verhandlungen vorstellen wird. Jedenfalls wird nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2011 der Deutsche Bundestag aktiv zustimmen müssen, ob Griechenland unter den Rettungsschirm schlüpfen darf oder nicht. Die Staats- und Regierungschefs haben vereinbart, Griechenland auf diese Weise weitere 109 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen, allerdings rechnen sie auch damit, dass die Beteiligung privater Gläubiger bis Mitte 2014 einen Umfang von knapp 37 Mrd. Euro erreicht. Angesichts der aktuellen Entwicklung in Griechenland und der Veränderung der volkswirtschaftlichen Rahmendaten wird das im Juli angenommene Volumen aber wohl nicht ausreichen.
Wir werden dazu in der Fraktion gemeinsam eine Entscheidung zu treffen haben.

2. Zum vorläufigen Rettungsschirm EFSF

Der vorläufige Rettungsschirm, dem die Koalition im Juni 2010 im Bundestag in Form des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) zugestimmt hat, hat ein Volumen von insgesamt 750 Mrd. Euro. Davon kommen 60 Mrd. Euro von der EU-Kommission, die schon nahezu ausgeschöpft sind, und 250 Mrd. Euro, die der Internationale Währungsfonds (IWF) beisteuert. Für die verbleibenden 440 Mrd. Euro haben die Euro-Staaten Garantien übernommen, Deutschland bislang 123 Mrd. Euro. Damit kann die EFSF am Kapitalmarkt Geld aufnehmen und es unter harten Auflagen und Bedingungen, die in einem „Anpassungsprogramm“ vereinbart werden, Not leidenden Staaten auf Antrag zur Verfügung zu stellen. Gegenwärtig haben Portugal und Irland Hilfsmaßnahmen der EFSF in Anspruch genommen.
Um das Kapital am Markt zu günstigen Zinsen aufnehmen zu können, möchte die EFSF auf ihre Anleihen das Top-Rating „AAA“ erhalten. Die Rating-Agenturen fordern dazu eine Übersicherung der Anleihen, damit diese vor Ausfall geschützt sind. Für diese Übersicherung war bislang keine Vorsorge getroffen worden.

Die Staats- und Regierungschefs haben daher am 11. März 2011 beschlossen, die jeweiligen Garantien („Bürgschaften“) auf insgesamt knapp 780 Mrd. Euro zu erhöhen, sodass effektiv 440 Mrd. Euro für Hilfsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Das erhöht den Garantieanteil Deutschlands auf nunmehr 211 Mrd. Euro. Beim Gipfel am 21. Juli 2011 wurde unter dem Druck der Ereignisse das Instrumentarium der EFSF erweitert, ohne allerdings das Volumen anzupassen. Künftig soll die EFSF nun auch Anleihen auf den Primärmärkten (also direkt von Not leidenden Staaten) und auf den Sekundärmärkten (also vereinfacht ausgedrückt von Gläubigern, die ihre Anleihen verkaufen wollen) aufkaufen können. Dies sind massive Marktinterventionen, deren Ausgestaltung, Verfahren und Bedingungen in sog. Richtlinien vereinbart werden sollen. Diese Richtlinien liegen bislang noch nicht vor.
Außerdem soll die EFSF auch Darlehen an Mitgliedstaaten vergeben können, damit diese ihre Banken rekapitalisieren, also stützen können. Grund ist, dass die mögliche Ansteckungsgefahr einer Bankenkrise zu einer Staatsfinanzierungskrise so vermieden werden soll. Auch dafür fehlen bislang die genauen Regelungen.
Schließlich soll die EFSF Mittel zur Finanzierung vorbeugender Programme in einzelnen Mitgliedsländern zur Verfügung stellen können. Wie das genau aussehen soll, ist ebenfalls noch unklar.

Die Neufassung des EFSF-Vertrages liegt vor – und wirft noch viele Fragen auf. Als privat-rechtlicher Vertrag ist der Vertrag selbst im Bundestag zwar nicht ratifizierungspflichtig. Der Bundestag muss zur Umsetzung allerdings das StabMech-Gesetz ändern. Die erste Lesung dazu fand am 8. September 2011 statt, das BBundestags-Plenum voraussichtlich am 29. September 2011 darüber abstimmen.

Zurzeit konzentrieren sich die Beratungen und Verhandlungen der SPD-Bundestagsfraktion mit der Koalition auf die Beteiligung des Deutschen Bundestages an Hilfsmaßnahmen der EFSF (Stichwort „Parlamentsrechte“). Unumstritten ist, dass der Bundestag jedenfalls dann aktiv zustimmen muss, wenn einem Staat Hilfen gewährt werden sollen. Auch den Richtlinien wird er aktiv zustimmen müssen, wenn sie in Kraft treten sollen. Unklar ist, wie die Zustimmung des Bundestages über den Haushaltsausschuss organisiert werden soll, wenn Eilbedürftigkeit oder besondere Vertraulichkeit gewährleistet werden müssen. Die SPD-Bundestagsfraktion steht dazu in Verhandlungen – ihr ist im Grundsatz eine starke Beteiligung des Parlaments wichtig, die die Funktionsfähigkeit der EFSF aber nicht gefährdet.

3. Zum dauerhaften Stabilitätsmechanismus ESM

Gegenwärtig laufen parallel auch die Verhandlungen zur Errichtung eines dauerhaften Stabilitätsmechanismus der Staaten der Euro-Zone, des ESM (European Stability Mechanism), der ab Juni 2013 in Kraft treten und die EFSF ablösen soll. Ein Vertragsentwurf lag bereits Ende Juni 2011 vor, er muss nun in Brüssel von den Finanzministern und schließlich von den Staats- und Regierungschefs nachverhandelt und angepasst werden. Denn die Instrumente, die die EFSF bekommen hat, sollen auch für den ESM zur Verfügung stehen. Bislang ist vorgesehen, den ESM mit 700 Mrd. Euro an gezeichnetem Kapital, aufgeteilt auf Garantien und eine Bareinlage in Höhe von 80 Mrd. Euro, auszustatten. Deutschland soll dafür 168 Mrd. Euro an Garantien und 22 Mrd. Euro Anteil an der Bareinlage bereitstellen.
Diese Entscheidungen wird die SPD-Bundestagsfraktion ab Oktober 2011 beschäftigen. Sie sind ungleich schwieriger, weil Deutschland nicht nur zeitweise und befristet, sondern dauerhaft bürgen müsste. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) musste geändert werden: Art. 136 wurde ergänzt, sodass die Mitgliedstaaten der Euro-Zone die rechtliche Befugnis erhalten, einen solchen dauerhaften Schirm zu errichten. Im Übrigen stellen sich hier die Fragen der parlamentarischen Beteiligung, der Gläubigerbeteiligung im Hilfsfall, der besseren Regulierung der Finanzmärkte und der generellen Beteiligung der Finanzmarktakteure an den Kosten in gleicher Weise neu.

4. Zur Bewertung und Stellungnahme

Allem voran ist leider zu sagen, dass es für eine abschließende Bewertung noch zu früh ist, da zu viele Vorlagen und Verhandlungsergebnisse aus Brüssel schlicht noch nicht vorliegen.

Die SPD hat klar gestellt, dass sie bereit ist, der Bundesregierung und unseren europäischen Partnern die Hand zu reichen und diejenigen zu unterstützen, die Hilfe brauchen – allerdings unter harten Auflagen und Bedingungen. Denn es ist die primäre Pflicht eines jeden Mitgliedstaats, eine überbordende Staatsverschuldung abzubauen. Eine Hilfe zum Nulltarif wird es jedenfalls mit der SPD nicht geben.
Zugleich ist wichtig, dass die Hilfe nicht in Trippelschritten erfolgt, sondern eine dauerhafte, hinreichende, nachhaltige Lösung gefunden wird, die vor allem die Ursachen dieser Krise wirksam bekämpft und die Gläubiger, die schließlich hohe Zinsen einstreichen, an jeder Rettung beteiligt. Risiko und Haftung müssen wieder in einer Hand liegen.

Diese Bereitschaft zur Hilfe ist dabei gerade nicht der Eintritt in eine Transferunion, wie sie die schwarz-gelbe Koalition versteht. Hilfen erfolgen für bestimmte Zeit unter harten Auf-lagen, nicht auf Dauer und ohne jede Bedingung. Im Übrigen: Die Europäische Union ist längst eine Transferunion. Deutschland exportiert knapp 70 Prozent seiner Waren und Güter in die EU-Mitgliedstaaten, die diese auch bezahlen müssen. So wurden seit vielen Jahrzehnten Güter von uns und Kapital zu uns im Binnenmarkt „transferiert“. Wir sind also schon im eigenen wirtschaftlichen Interesse auf das Funktionieren des Euros und der Euro-Zone angewiesen. Ein Scheitern des Euros hätte allein für unsere Wirtschaft Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe zur Folge, um Währungsschwankungen abzusichern. Für den Bund und die Länder ergäben sich weitere gravierende Konsequenzen aus einer zu starken deutschen Währung – und unserer Stellung auf den globalen Märkten. Wer meint, dass Deutschland allein gegen die großen Wirtschaftsmächte USA, China und bald Indien bestehen könnte, der irrt gewaltig. Aber auch politisch wäre ein Scheitern desaströs. Die politische Einigung Europas hat über 60 Jahre lang Frieden und Wohlstand in Europa ermöglicht – eine einzigartige Errungenschaft.

Auch in einem anderen Punkt besteht heute schon eine Transferunion und Haftungsgemeinschaft: über die Europäische Zentralbank (EZB). Aufgrund der Unfähigkeit der überwiegend konservativen Staats- und Regierungschefs in Europa – allen voran Bundeskanzlerin Merkel –, die Staatsfinanzierungskrise politisch zu lösen, wurde die EZB gezwungen, zu intervenieren und Staatsanleihen aufzukaufen, damit an den Märkten Beruhigung eintritt und sich z.B. auch Spanien und Italien weiter zu angemessenen Zinsen finanzieren können. Gegenwärtig hält die EZB Staatsanleihen im Wert von etwa 140 Mrd. Euro, die dort nicht hingehören und das Vertrauen in die EZB beschädigen. Die Rücktritte von Ex-Bundesbankchef Prof. Dr. Axel Weber und jüngst des Chefvolkswirts der EZB, Jürgen Stark, zeigen die Gefahren des Kurses, auf den die EZB von den Staats- und Regierungschefs und vor allem von Frau Merkel gezwungen wurde. Für diese Anleihen haftet auch Deutschland über die Bundesbank, und für diesen Aufkauf wurden eben keine harten Auflagen und Bedingungen vereinbart, weil die EZB das nicht kann. Wir wollen, dass diese Entwicklung hin zu unkonditionierten Merkel-Bonds beendet wird.

Entscheidend ist, dass die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und FDP immer wieder betont haben, sie wollten eine Beteiligung der Gläubiger und ihre eigene Regierung in Brüssel das Gegenteil beschließt. Die Koalition will einen harten und stabilen Euro, treibt die EZB aber in eine währungsgefährdende Rolle hinein. Bundeskanzlerin Merkel verlangt in Europa von allen, zu sparen und neue Regeln einzuführen, will hier aber Steuern senken und untergräbt die neue Schuldenregel im Grundgesetz, in dem sie sich ein Verschuldungspolster für den nächsten Wahlkampf bunkert.
Dies wird die SPD entschieden bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Steiger MdL