Portrait von Christa Möller-Metzger
Christa Möller-Metzger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Fred R. •

Als Eigenheimbesitzer würde ich gern Solarzellen auf das Dach schrauben. Leider kollidiert das in der Praxis, an hohen Bäumen die zur Verschattung führen. Wie soll das in der Zukunft gelöst werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr R. .

die Energiewende ist ein wichtiges Instrument, um dem Klimawandel begegnen zu können. In städtischen Gebieten sind vor allem Photovoltaik (PV) und Solarthermie wichtige Elemente, um saubere nachhaltige Energie zu erzeugen. Als Grüne fordern wir deshalb nicht nur auf öffentlichen Dachflächen oder Parkplätzen die Installation von PV-Anlagen. Die mit dem Hamburger Klimaschutzgesetz eingeführte PV-Pflicht für private Neubauten ab 2023 und für Bestandsgebäude ab 2025 sorgt dafür, dass wir die zur Verfügung stehenden Flächen zur Erzeugung regenerativer Energien auch nutzen. Die Rechtsverordnung vom Dezember 2020 regelt die konkrete Umsetzung der Pflicht. In der Tat werden Eigentümer von der PV-Pflicht entbunden, wenn beispielsweise durch Verschattung ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage nicht gesichert ist. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ist die Pflicht nicht mehr bindend, wenn die tatsächliche Einstrahlungsmenge 30 % gegenüber der potentiell optimal möglichen beispielsweise durch Verschattung eingeschränkt ist. Die Entbindung der Pflicht, bedeutet aber nicht, dass eine PV-Anlage an ihrem Standort nicht wirtschaftlich zu betreiben ist. Hierfür müssen die genauen Gegebenheiten vor Ort, wie Dachausrichtung, Höhe der Bäume und Sonneneinstrahlwinkel einbezogen werden. Daher empfehlen wir zunächst einen Installateur für PV-Anlagen für eine erste Grobeinschätzung zu Rate zu ziehen, um die genauen Gegebenheiten vor Ort zu analysieren. Diese Erstberatung ist in den aller meisten Fällen kostenlos. Sollte es sich herausstellen, dass der Betrieb einer Solaranlage tatsächlich unwirtschaftlich ist, könnten Sie bei Ihrem zuständigen Grünamt in Ihrem Bezirk fragen, ob es sich um einen erhaltens- oder schützenswerten Baum handelt, ob der Baum ggf. das Ende seiner Lebenszeit erreicht hat (kann ggf. der Fall sein, bei einigen Baumarten) und falls ja, ob eine Fällgenehmigung erteilt werden kann. Grundsätzlich sind Bäume und Grünraum allerdings auch wichtig im Zusammenhang mit dem Klimawandel und sollten nur in Ausnahmefällen gegeneinander abgewogen werden. Darüber hinaus könnten Sie prüfen, ob Sie nicht mithilfe von Wärmesonden, Kleinwindkraftanlagen oder anderen energieerzeugende Anlagen das gleiche Ziel nur auf anderem Wege erreichen. Sie können sich, wenn bspw. Erneuerungen der Heizungsanlage anstehen, auch beraten lassen. Hierfür gibt es auch Förderungen, welche die Beratungen erschwinglich machen (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html).

 Mit freundlichen Grüßen, Christa Möller-Metzger

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