Frage an Cerstin Richter-Kotowski von Anja M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Richter-Kotowski,
eine Nachfrage zur Ihren Antworten auf meine Fragen und auch die anderer Fragesteller hier: Sie beziehen sich oft auf die Vorgaben des rot-roten Senates, die den Bezirk einschränken würden. Als Laie ist es schwer vorstellbar, was nun eigentlich der Senat macht und was der Bezirk Steglitz-Zehlendorf selber entscheiden kann. Könnten Sie hier vielleicht mal Beispiele aus Ihrer Arbeit als Bezirksstadträtin nennen, damit ich mir eine Vorstellung machen kann, wo die eine Verantwortung aufhört und die andere anfängt?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!
A. Meyer
Sehr geehrte Frau Meyer,
ich werde versuchen, die sehr komplexen Abläufe und Abhängigkeiten innerhalb der Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung (1. Stufe = Senat, 2. Stufe = Bezirke) so einfach wie möglich darzustellen.
Der Berliner Senat gibt auf der Grundlage verschiedenster Gesetze und rechtlicher Vorschriften die Rahmenbedingungen vor, innerhalb der die Bezirke agieren dürfen. So weist er den Bezirken die finanziellen Mittel zu, die sie für ihre Aufgabenerledigung benötigen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt sind die Vorgaben für Personaleinstellungen. Der Senat verbietet den Bezirken fast alle Besetzungen von freien Stellen mit Beschäftigten außerhalb der Berliner Verwaltung. Wenn Sie also beispielsweise nicht schon im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, dürfte ich Sie nicht einstellen, auch wenn ich eine freie Stelle hätte und Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen würden.
Als Drittes geben die jeweils zuständigen Senatsverwaltungen den Bezirken fachliche Vorgaben, zur Umsetzung ihrer Aufgaben (u.a. auch durch Rundschreiben oder Verwaltungsvorschriften).
In den letzten Jahren hat der Berliner Senat den Bezirken das Budget so stark gekürzt bzw. nicht mehr den Aufgaben entsprechend zugewiesen, dass die Bezirke kaum noch Handlungsspielraum haben, eigene Akzente zu setzen. Es bestand sogar die Gefahr, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben nicht mehr erfüllen zu können. Die Ausbesserung von Straßen, die Jugendhilfe, die Personalausstattung in den bürgerintensiven Bereichen, wie z.B. den Bürger- und den Wohnungsämtern ist derart mangelhaft, dass die Bezirke Gelder umschichten müssen, um überhaupt noch die Basisaufgaben erledigen zu können.
Viele Bezirke müssen dafür andere Aufgaben, die sie eigentlich erfüllen müssten, zurückstellen, wie z.B. Sanierung von Schulen, bessere Personalausstattung, eine bessere Hard- und Softwareausstattung der Ämter und vieles mehr.
Zwischenzeitlich sind wir an einem Punkt angenommen, der den Bezirken „die Luft zum Atmen“ nimmt. Dies zeigt auch die Forderung aller Bezirksbürgermeister über alle Parteigrenzen hinweg, die Bezirke finanziell besser auszustatten.
Die Bezirke können sich natürlich keinen anderen Geldgeber suchen, aber die Bürger haben am 18. September 2011 die Möglichkeit, sich eine neue Regierung in Berlin zu wählen, die nicht nur blind spart, sondern auch versucht, durch Wirtschaftskompetenz die Einnahmen durch die Ansiedlung von Firmen zu erhöhen und mit Augenmaß und zielgerichtet zu sparen. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich das Wahlprogramm der CDU, das Sie über die Homepage www.cdusz.de online einsehen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Cerstin Richter-Kotowski