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Carsten Müller
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Frage von Stefan L. •

Frage an Carsten Müller von Stefan L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Müller,

die Armut in der BRD ist besonders bei Kindern und Jugendlichen auf dem Vormarsch. Ihr Kollege Prof. Karl Lauterbach vertritt in seinem neuen Buch die These, dass sich die Lebensumstände, in denen Kinder aufwachsen, auf den eigenen Lebensweg übertragen.

Deshalb frage ich Sie:

1. Was verstehen Sie im Allgemeinen unter „Armut“ in der BRD?
2. Wie stellt sich die Armut in Ihrem Wahlkreis und/oder Heimatort dar.
3. Können Sie (und wenn ja, wie) den Menschen vor Ort helfen.

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Linke

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Sehr geehrter Herr Linke,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 19. Juni 2007.

Der absolute Armutsbegriff definiert einen Einkommensmangel unterhalb einer festgelegten Existenzgrenze. Dem gegenüber steht der relative Armuts-Begriff, bei dem sich Armut an verschiedenen statistischen Maßzahlen einer Gesellschaft, beispielsweise am Durchschnittseinkommen eines Staates, orientiert. Wohlstandsgesellschaften, wie auch die unsere, definieren somit den Armutsbegriff unter Zuhilfenahme von Bezugsgrößen aus dem gesellschaftlichen Umfeld. Relative Armut kann somit als Unterversorgung mit materiellen und immateriellen Ressourcen von Menschen bestimmter sozialer Schichten im Verhältnis zum Wohlstand der Gesellschaft gesehen werden. Anzumerken ist hierbei, dass nicht nur materielle Werte den Begriff Armut definieren, obwohl dies leider in vielen Diskussionen so dargestellt wird.

Die Weltgesundheitsorganisation zum Beispiel bestimmt die Armutsgrenze anhand des Verhältnisses des individuellen Einkommens zum Durchschnittseinkommen im Heimatland der jeweiligen Person. In den EU-Mitgliedsstaaten wird seit 2001 derjenige als arm bezeichnet, dem weniger als 60% des Medians zur Verfügung stehen. Dieser Festlegung anhand von Durchschnittswerten steht berechtigte Kritik gegenüber, denn sie sagt wenig über den tatsächlichen Lebensstandard der Menschen aus. Aus Anwendung dieser Ermittlungsmethode ergeben sich jedoch auch Widersprüche. Einer Person beispielsweise, der jetzt weniger als 50% des Durchschnittseinkommens zu Verfügung stehen, stünden auch im Falle der Verdopplung aller Einkommen weiterhin weniger als 50% des Durchschnitts zur Verfügung. Die Person aus dem Berechnungsbeispiel würde also nach obiger Definition weiterhin relativ arm bleiben. Bei diesen heute weit verbreiteten Berechnungsvarianten erfährt der Begriff Armut eine Vermischung mit dem Problem der Verteilung, so dass eine eindeutige und wertfreie Festlegung des Begriffs Armut nicht möglich erscheint.

Allerdings sind Armutsgrenzen nicht ohne normative Vorgaben nicht festzulegen. Weder die Wahl eines bestimmten Prozentsatzes vom Durchschnittseinkommen zur Bestimmung relativer Armut noch die Bestimmung eines Warenkorbes sind wirklich wertfrei und neutral begründbar. Über sie wird in weitaus größter Zahl auf politischer Ebene entschieden. Hierbei spielen ebenso wie tatsächliche Gegebenheiten auch politische Einstellungen, wie z.B. das Weltbild oder die verschiedenen Anschauungen zum Staatsverständnis eine Rolle.

Da Sie mit Ihrer Fragestellung offensichtlich konkrete Situationen und Fälle vor Augen haben, möchte ich Sie freundlich bitten, die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch in einer der nächsten Bürgersprechstunden in meinem Braunschweiger Wahlkreisbüro zu nutzen. Die aktuellen Termine und Erreichbarkeit finden Sie auf meiner Homepage unter www.carsten-mueller.net sowie in der lokalen Presse. Sie können sie auch gerne in meinem Wahlkreisbüro erfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Carsten Müller

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