
(...) Außerdem bin ich fest davon überzeugt, dass die Einführung eines sogenannten "Warnschussarrestes" für junge Täter erforderlich ist, da sich bisher nach geltendem Recht Jugendarrest und Jugendstrafe einander ausschließen. Durch die Einführung eines solchen Warnschussarrestes würden wir Jugendrichtern die Möglichkeit geben neben einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, zusätzlich einen Jugendarrest von bis zu vier Wochen zu verhängen. Damit hätte dann auch die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe noch spürbare Konsequenzen. (...)