Sie und die CDU sind für eine Arbeitspflicht von Bürgergeld-Beziehenden. Wie verträgt sich diese Pflicht mit der GG-Vorschrift, wonach niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf?
Sehr geehrter Herr Linnemann,
in der aktuellen Diskussion um das Bürgergeld vertreten Sie persönlich und auf Grund Ihrer Parteifunktion auch namens der CDU die Forderung nach einer Arbeitspflicht für Beziehende von Bürgergeld nach dem SGB II.
Gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes darf niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Die Durchsetzung einer Arbeitspflicht gegenüber dem Teil der Bevölkerung, der Arbeit suchend ist, läuft im Endeffekt auf den Zwang zu einer bestimmten Arbeit hinaus, die andere Teile der Bevölkerung nicht machen wollen und nicht machen mussten und nicht machen müssen.
Wie also lassen sich die von Ihnen geforderte Arbeitspflicht, die ja keine herkömmliche allgemeine und für alle gleiche Dienstleistungspflicht ist, und Ihre Forderung nach einer solchen Arbeitspflicht mit dem Grundgesetz vereinbaren?
Mit freundlichen Grüßen
G. K.