Ihre Aussage im Bericht aus Berlin zu Bargeldkarten
Sehr geehrter Herr Linnemann,
In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ vom 01.10.2023 meinten Sie, dass es jetzt die Aufgabe des Bundes sei, für Geflüchtete in Deutschland eine einheitliche Lösung einer Bargeldkarte vorzuschlagen, um dieser Personengruppe künftig auf diesem Weg die Teilhabe zu ermöglichen.
Meines Wissens ist sowohl die Unterbringung, als auch die Versorgung geflüchteter Manschen in den ersten 18 Monaten eine Pflichtaufgabe der Länder, bzw. der Kommunen. Zudem ermöglicht das Asylbewerberleistungsgesetz auch heute schon - in der Regel - Sach- statt Geldleistungen. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte denn jetzt der Bund mit einem einheitlichen System für Bargeldkarten, in die kommunale Selbstbestimmungsrechte in unserem föderalen Rechtsstaat eingreifen können, wenn doch die Versorgung Geflüchteter zu den kommunalen Pflichtaufgaben zählt?