Frage von Maike H. •

Bürgergeldempfänger sollen arbeiten, sonst Leistungskürzung. Abgeordnete erhalten andererseits leistungsloses Einkommen (Übergangsgeld) - was vertreten Sie denn nun, Herr Linnemann ?

1. Vorschlag: Abgeordnete zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein - wie andere Bürger auch. Dann kann jegliches Übergangsgeld entfallen und Abgeordnete kümmern sich rechtzeitig um eine Arbeitsstelle im Falle der Nicht-Wiederwahl. Falls ein Abgeordneter keine weitere Ausbildung hat, sollte dies nicht mit leistungslosem Einkommen in Höhe von ca. 11000.00 Eur Diät nach dem Mandat belohnt werden.

2. Vorschlag: krankgeschriebene Beamte erhalten kein leistungsloses Einkommen in voller Höhe ihrer Bezüge mehr, sondern nur 60 bzw. 67 % ihrer Bezüge bei Krankheit.

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Carsten Linnemann
CDU