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Carsten Linnemann
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Frage von Sabine R. •

Frage an Carsten Linnemann von Sabine R. bezüglich Finanzen

Guten Abend,
Verlustverrechnung bei Termingeschäften nach § 20 Abs. 6 EstG:
Ich bin da gerade etwas sprachlos:
1.) Wie soll ich in Zukunft mein Depot zur Altersvorsorge absichern?

2.) Warum gilt dieses neue Gesetzt ausschließlich für Kleinanleger?

3.) Warum sind Banken Hedgefonds etc. von dem Gesetz ausgenommen?

4.) Ist dieses Gesetz - Ihrer persönlichen Meinung nach - mit dem Grundgesetz vereinbar?
Durch das neue Gesetzt sieht es jetzt folgendermaßen aus:
Ein erfolgreicher Kleinspekulant handelt regelmäßig Hebelzertifikate, CFDs oder Optionen, Bonus- und konservative Discount- Zertifikate etc. Dass dabei auch eine gewisse Zahl an Verlust-Trades anfällt, liegt in der Natur der Sache. Hat er bislang auf das Gesamtjahr gerechnet 100.000 Euro Gewinn und 80.000 Euro Verlust gemacht, so hatte er 20.000 Euro zu versteuern, was einer Steuerlast von € 5.000.-- entsprach..
Nach der neuen Regelung werden allerdings 90.000 Euro umgehend vom Broker versteuert.
Die Steuerlast würde also € 22.500 EUR betragen, obwohl eigentlich nur 20.000 Gewinn gemacht wurden.
Der Anleger hätte somit sogar eine Art Nachschusspflicht gegenüber dem Staat von € 2.500.
Ich will nicht sagen, dass die Planer dieses Gesetztes keinen Verstand haben, nur sehe ich leider den Verstand nicht.
Lediglich 10.000 Euro seiner Verluste sind p.a. absetzbar. Die Steuer auf die Gewinne erfolgreichen Trades werden stets automatisch + sofort abgezogen – die Erstattung auf Verluste muss sich der Anleger gedeckelt auf € 10.000 p.a. jahrelang vom Fiskus zurückholen.
Ob klasssische Anlagezertifikate wie strukturierte Anleihen, Bonus- oder defensive Discountzertifikate unter die Definition eines „Termingeschäfts“ im Sinne der neuen Regelung fallen, geht aus dem Gesetzestext nicht eindeutig hervor.
5.) Bitte teilen Sie mir auch genau mit, welche Papiere genau unter die Definition „Termingeschäfte“ im Sinne der neuen Regelung fallen und welche nicht, damit ich 2020 Planungssicherheit habe ?
MfG
S. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rögner,

über die Internetplattform „Abgeordnetenwatch“ wurde mir Ihre Anfrage vom 24.01.2020 zugeleitet. Nachfolgend möchte ich Ihnen kurz erläutern, warum ich eine Beantwortung über dieses Forum grundsätzlich ablehne.

Die Betreiber von „Abgeordnetenwatch“ werben damit, dass sie einen direkten Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits sowie Abgeordneten bzw. Kandidierenden andererseits herstellen. Ich sehe das anders. Die Mail des Fragestellers wird moderiert, das heißt, sie wird von Dritten geprüft und nur bei Einhaltung bestimmter Kriterien in das Forum aufgenommen. Eine direkte Ansprache der Abgeordneten bzw. der Kandidierenden erfolgt also nicht.

Problematisch ist auch, dass die Fragesteller anonym und damit unerkannt bleiben. Die Befragten haben dadurch keine Chance auf Augenhöhe mit dem Fragesteller zu agieren, ihr Handlungsspielraum bleibt deutlich eingeschränkt. Eine offene und ehrliche Kommunikation kann kaum entstehen.

Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Ich bevorzuge den persönlichen und damit direktesten Weg der Kommunikation. Daher habe ich auf meiner Homepage meine postalische Anschrift, meine E-Mail-Adresse sowie meine Telefonnummer angegeben. Abrufbar sind auch meine Veranstaltungstermine, die ebenfalls eine Möglichkeit darstellen, mich persönlich zu treffen und mit mir ins Gespräch zu kommen. Jeder, der eine Frage oder ein Anliegen hat, kann sich also auf die von ihm bevorzugte Art an mich wenden.

Ich freue mich auf viele interessante Anregungen und lebhafte Diskussionen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Carsten Linnemann

Anmerkung der Redaktion
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