Frage an Carsten Linnemann von Hubertus W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Linnenmann,
unser Sohn Daniel (24 J mit Trisomie21) wohnt bei uns Zuhaus. Ihm wird nur die Regelstufe 3 Grundsicherung zugesprochen. Lt. Urteil sollte es die Stufe 1 sein!Drei Widerspruchsverfahren laufen! Hintergrund sind drei Urteile des Bundessozialgerichtes vom Juli 2014 AZ: B8 SO 14/13 R, B8 SO 12/13 R und B8 SO 31/12 R. Das BMAS untersagt per "Dekret” den deutschen Sozialleistungsträgern die vorläufige Umsetzung dieser Urteile.
Mit dem o.a. Urteil hatte das Bundessozialgericht eindeutig entschieden, dass volljährige Menschen mit einer Behinderung, die im elterlichen Haushalt oder in einer Wohngemeinschaft leben, einen Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1, also 100% Regelleistung, haben. Und nicht gem. den Anlagen zu § 28 SGB XII, bzw. Einteilungen nach § 8 RBEG (Regelbedarfsermittlungsgesetz) mit Bedarfsstufe 3 "abgefunden” werden können. Zu betonen ist, dass das BSG die Notwendigkeit sah, die vorgenannten Paragraphen verfassungskonform auszulegen. Es steht einem deutschen Bundesgericht durchaus zu, über die Verfassungskonformität von Gesetzen zu entscheiden. Denn es darf nicht vergessen werden, dass es in einer Demokratie die Rolle der Judikative (Gerichtsbarkeit) ist, sowohl die Legislative (Gesetzgebung), als auch die Exekutive (Verwaltung, ausführende Gewalt) zu kontrollieren.
Nunmehr ist das BMAS nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründungen hergegangen und hat eine Verwaltungsanweisung erlassen, mit der es allen Sozialleistungsträgern zumindest bis Ende März 2015 die Anwendung und Umsetzung dieses Urteils untersagt. Das ist ein einmaliger Vorgang in der deutschen Nachkriegsjustizgeschichte. Ein Ministerium gibt den ihm untergeordneten Behörden die Anweisung, ein Urteil eines deutschen Bundesgerichtes schlichtweg zu ignorieren.
Frage: Stimmen Sie dem Ministerium bzw. Frau Nahles (Verbot der Umsetzung des Urteils) zu und wollen auch Sie die Umsetzung des Urteils verhindern?
Gruß
Familie Hubertus Weitekamp
Sehr geehrter Familie Weitekamp,
über die Internetplattform "Abgeordnetenwatch" wurde mir Ihre Anfrage vom 10.03.2015 zugeleitet. Nachfolgend möchte ich Ihnen kurz erläutern, warum ich eine Beantwortung über dieses Forum grundsätzlich ablehne.
Die Betreiber von "Abgeordnetenwatch" werben damit, dass sie einen direkten Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits sowie Abgeordneten bzw. Kandidierenden andererseits herstellen. Ich sehe das anders. Die Mail des Fragestellers wird moderiert, das heißt, sie wird von Dritten geprüft und nur bei Einhaltung bestimmter Kriterien in das Forum aufgenommen. Eine direkte Ansprache der Abgeordneten bzw. der Kandidierenden erfolgt also nicht.
Problematisch ist auch, dass die Fragesteller anonym und damit unerkannt bleiben. Die Befragten haben dadurch keine Chance auf Augenhöhe mit dem Fragesteller zu agieren, ihr Handlungsspielraum bleibt deutlich eingeschränkt. Eine offene und ehrliche Kommunikation kann kaum entstehen.
Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: Ich bevorzuge den persönlichen und damit direktesten Weg der Kommunikation. Daher habe ich auf meiner Homepage meine postalische Anschrift, meine E-Mail-Adresse sowie meine Telefonnummer angegeben. Abrufbar sind auch meine Veranstaltungstermine, die ebenfalls eine Möglichkeit darstellen, mich persönlich zu treffen und mit mir ins Gespräch zu kommen. Jeder, der eine Frage oder ein Anliegen hat, kann sich also auf die von ihm bevorzugte Art an mich wenden.
Ich freue mich auf viele interessante Anregungen und lebhafte Diskussionen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Carsten Linnemann