Dr. Carsten Brodesser
Carsten Brodesser
CDU
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Frage von Klaus H. •

Umwandlung der Pension in Rente bei Bundestgsabgordnete

Sehr geehrter Herr Brodesser,
wären Sie auch dafür die Bundestagsabgeordnete von der Pension in die Rentenkasse umzuleiten.
Baden Württemberg hat dies einmal versucht, aber dies wurde nach einer bestimmten Zeit wieder
zurück geführt.
Wäre dies nicht einmal eine Hilfe für das Einsparen von Kosten welcher ja die Bürger bezahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus H.

Dr. Carsten Brodesser
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

 

die Altersentschädigung für Abgeordnete führt in der Tat immer wieder zu Diskussionen. Sie ist Bestandteil der Entschädigung, die ihnen nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern und die Lücke in der Altersversorgung schließen, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Auch begründet die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag keine Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten. Dennoch orientiert sie sich an den Pensionen von Beamten. Diese gesetzliche Regelung der Altersversorgung für Abgeordnete sollte u.a. helfen, Qualifizierte aus ganz unterschiedlichen Berufen für den Bundestag zu gewinnen.

Um ihrem Charakter als lückenfüllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt, aber nicht ausgezahlt. Der Höchstbetrag liegt bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Dies erreichen nur eine Handvoll Abgeordnete, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - reformiert und stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht worden.

Die auch von Ihnen angesprochene Diskussion hat innerhalb des Parlamentes seit 2021 zu intensiven interfraktionellen Gesprächen geführt, die leider noch zu keinem übereinstimmenden Ergebnis geführt hat. Denn für Änderungen braucht es eine absolute Mehrheit der Abgeordneten. Konsens aller Fraktionen ist der grundsätzliche Reformbedarf der bestehenden Regelungen. Dabei stehen die Beamtenpensionen und ihre Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung als solche ebenfalls immer wieder im Fokus der Diskussion.

Die Überführung der Altersversorgung in die gesetzliche Rentenversicherung ist allerdings nicht trivial. Es gilt ein Bestandsschutz für laufende Pensionsverpflichtungen, der noch Jahrzehnte nachwirkt, wie beispielsweise nach der Privatisierung der Post und die Gestaltung der Übergangszeit. In dem relativ kleinen Bereich der Abgeordnetenversorgung gibt es im Kern zwei mögliche Modelle: Erstens die Pflichtversicherung, da gäbe es geringere verfassungsrechtliche Hürden, wenn Übergangsregeln definiert werden. Die andere Möglichkeit wird in Schleswig-Holstein oder auch in Baden-Württemberg genutzt: Hier gibt es einen Eigenvorsorge-Beitrag für Abgeordnete. Diese Variante wäre ein kompletter Systemwechsel, wird von manchen aber durchaus als generationengerechter eingestuft.

Die Zahlung eines Eigenvorsorge-Beitrags an Abgeordnete würden bedeuten, dass dieser Altersvorsorge-Beitrag für die aktuellen Abgeordneten aus dem aktuellen Steuertopf finanziert werden müsste. Die Abgeordneten bekämen neben ihrer monatlichen Diät beispielsweise monatlich 2500 Euro für ihre eigene Altersversorgung. Dadurch gäbe also keine Verschiebung der Lasten in die Zukunft - dass künftige Generationen die Pension des heutigen Abgeordneten finanzieren müssen. Die Abgeordneten könnten ihre Eigenvorsorge dann freiwillig bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern oder eine private Rentenversicherung abschließen.

Ohne diese Diskussion beiseiteschieben zu wollen, sollte sich die Ampel-Regierung aufgrund der derzeitigen Haushaltslage und der für die Rente anstehenden Babyboomer-Generation allerdings erst einmal auf die Sicherung unserer bestehenden Alterssicherungssysteme konzentrieren, denn die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge bedürfen dringender Reformen um auch in Zukunft ein verlässliches Auskommen im Alter zu gewährleisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Brodesser

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