Frage an Carmina Brenner von Andreas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wie lange lässt die baden-württembergische Landesregierung noch den Verstoß einzelner Betriebe gegen das Arbeitszeitgesetz zu? Sollte da nicht etwas zum Schutz der Familien getan werden?
Sehr geehrter Herr Stuck,
das Arbeitszeitgesetz ist ein Bundesgesetz. Die Einhaltung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen wird von den nach Landesrecht zuständigen Behörden (Aufsichtsbehörden) überwacht. In Baden-Württemberg ist die Gewerbeaufsicht zuständig. Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht wurden zum 01.01.2005 auf die Stadt- und Landkreise bzw. Regierungspräsidien übertragen.Die Regierungspräsidien und die Verwaltungsbehörden der Stadt- und Landkreise überprüfen innerhalb ihrer Zuständigkeiten die Arbeitszeit erwachsener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben und entscheiden über Ausnahmen vom grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot und Abweichungen von den Regelungen über die Höchstarbeitszeit sowie die Ruhezeit. Gesetzesverstöße dagegen sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Dies bedeutet, wenn konkrete Verstöße vorliegen, sollten entweder der einzelne Arbeitnehmer selbst oder der Betriebsrat diesen Verstoß anzeigen. Dann wird diesem Fall konkret nachgegangen.