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Carl Cevin-Key Coste
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Frage von Lars B. •

Frage an Carl Cevin-Key Coste von Lars B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhaltern werden im In- und Ausland weiterhin durch Gesetze, die gegen europäisches Recht verstoßen, in ihrer Berufsausübung behindert. Zum allgemeinen Verständnis: Buchhalter dürfen laufende Buchungen, zum Beispiel von Bankkonten, in die Rubriken eintragen, die die Kosten eines Unternehmens ausweisen. Sie dürfen sogar die Umsatzsteuer ausweisen. Aber sie dürfen diese Konten dann nicht mehr addieren. Und sie dürfen diese Tätigkeit nicht als Buchhaltung bezeichnen - aber nur, wenn sie selbstständig sind. Angestellte Buchhalter dürfen sich Buchhalter, bzw. Bilanzbuchhalter nennen. Profiteure sind die in den öffentlich-rechtlichen Kammern organisierten Steuerberater. Für die Bundessteuerberaterkammer ist das in Ordnung: "Jeder Beruf hat das Recht, auch nach Regelungen zu suchen, die seinen Mitgliedern nützen." Weil das so ist, sorgen die Steuerberaterkammern dafür, dass die Buchhalter weiterhin per Gesetz geknebelt werden. Nachdem EU-rechtlich die nationalen Befugnisse maßgeblich sind und zugleich die Dienstleistungsfreiheit herrscht, dürfen österreichische Bilanzbuchhalter in Deutschland z. B. Jahresabschlüsse erstellen. „Möchte hingegen ein deutscher Bilanzbuchhalter in Österreich tätig werden und mit den gleichen Berufsrechten wie sein österreichisches Pendant ausgestattet werden, muss er die österreichische Berufsberechtigung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz erwerben. Dagegen besitzt der österreichische Bilanzbuchhalter der sich im Rahmen der Richtlinie in Deutschland anbietet, erheblich mehr Berufsrechte“, so die Aussage von Dr. Friedrich Bock aus Wien. Das österreichische Bilanzbuchhaltergesetz ist ein beispielhaftes Vorbild für Europa.

Was wird Ihre Partei unternehmen um die Situation der deutschen Bilanzbuchhalter zu verbessern und wird Ihre Partei die Liberalisierung des Berufsrechts voran treiben?

Portrait von Carl Cevin-Key Coste
Antwort von
FDP

Lieber Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit wäre eine europäische einheitliche
Lösung zu begrüßen.
Mit den Besonderheiten der nationalen Regelungen für selbstständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter habe ich mich jedoch bisher nicht befasst, noch haben wir bisher mWn als Partei zu für Ihren Fall eine differenzierte Beschlusslage. Gerne kümmere ich mich aber weiter um Ihr Anliegen. Dankbar wäre ich Ihnen jedoch für die Übersendung weitere Informationen zu diesem Thema an meine E-Mail-Adresse carl.coste@fdp.de.

Mit freundlichen Grüßen

Carl Cevin-Key Coste