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Brunhilde Irber
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Frage von Norbert L. •

Frage an Brunhilde Irber von Norbert L. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Irber,
Jeder Politiker redet davon daß die Wirtschaft angekurbelt werden muß. Leider habe ich als kleiner Handwerker die Erfahrung gemacht, daß es völlig aussichtslos ist, einen Kredit in noch so kleiner Höhe zu bekommen. Man wird schlechter behandelt als ein Hartz 4 Empfänger. Sei es bei Banken oder Consumer Shops. Kaum ist bekannt, daß man Selbständig ist, wird man wie ein Aussätziger behandelt. Angeblich gehe diese Regelung von der Regierung aus. Ich sehe mich als absolut diskriminiert gegenüber Angestellten / Beamten. Wie sehen Sie dieses Problem?
MfG, N. Langers

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Langers,

das Problem der zögerlichen Kreditvergabe privater Banken an Selbstständige ist mir bekannt.
Um die Defizite des freien Bankenmarktes auszugleichen und Selbstständige wie Unternehmensgründer mit Krediten zu versorgen, hat die Bundesregierung mehrere Kreditprogramme initiiert. Neben dem im Rahmen des 2.Konjunkturpakets aufgestellten Kredit- und Bürgschaftsprogramm, welches in erster Linie der Unterstützung des Mittelstandes dient, gibt es bereits seit einigen Jahren staatliche Kreditprogramme, die explizit auf die Förderung von Freiberuflern und Kleinunternehmern zugeschnitten sind. Diese Programme laufen über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen im Rahmen dieses Briefes keine umfassende Darstellung der KfW-Angebote bieten kann. Auf der Internetseite der KfW (KfW-Mittelstandsbank) können Sie die Kreditangebote und Förderprogramme einsehen (Linkleiste auf der linken Seite / Kredite / Förderprogramme im Einzelnen). Für Fragen zu diesen Programmen bietet die KfW auch ein Servic-Telefon unter folgender Nummer an: 0180 1 24 11 24.

Als selbstständiger Handwerker wäre vielleicht das KfW-StartGeld für Sie interessant.

http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/Kredite/Die_Foerderprogramme_im_Einzelnen/index.jsp

Mit dem KfW-StartGeld bietet die KfW für Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an.

Das KfW-StartGeld wird von einer Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wurde. In diesem Programm vergibt die KfW Beihilfen, die von folgenden Personen beantragt werden können:

* Natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche
Existenz gründen mit Hauptwohnsitz im Inland. Der Antragsteller
muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische
Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende
unternehmerische Entscheidungsfreiheit (mindestens 10 %
Gesellschaftsanteil und Geschäftsführungsbefugnis) verfügen.
* Freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen im Sinne der
KMU-Definition der EU (unter anderem weniger als 50 Mitarbeiter
und Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro oder
Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro) der gewerblichen
Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges
Dienstleistungsgewerbe), die weniger als drei Jahre bestehen bzw.
am Markt tätig sind.

In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Brunhilde Irber, MdB