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Brunhilde Irber
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Frage von Heinrich K. •

Frage an Brunhilde Irber von Heinrich K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Irber,

2009 werden die Krankenversicherungsbeiträge erhöht. Für die Arbeitnehmer ist eine gewisse Entlastung vorgesehen, indem der Arbeitslosenversicherungsbeitrag gesenkt wird. Wie schaut es aber bei den Rentnern aus? Müssen diese die Mehrkosten wieder alleine tragen oder können auch diese mit einem Härteausgleich rechnen? Seit ich in Rente bin, ist diese kontinuierlich weniger geworden.

Mit freundl. Grüßen
H.Kubanek

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kubanek,

herzlichen Dank für Ihre Email vom 11. Oktober 2008. Bevor ich Ihre Frage beantworte, möchte ich einleitend einige Anmerkungen zum geplanten Gesundheitsfond machen:

Ziel des Gesundheitsfonds -- der ab dem 01.01.2009 in Kraft treten wird -- ist Neugestaltung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Dabei sollen Beitragszahler den gleichen Beitragssatz zahlen. Somit wird im System der GKV etwas eingeführt, was in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung längst üblich ist -- nämlich einheitliche Beitragssätze.

Jede Krankenkasse erhält in Zukunft pro versichertes Mitglied eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- bzw. Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit der Versicherten. Durch die Berücksichtigung schwerer und kostenintensiver chronischer Krankheiten trägt der Risikostrukturausgleich dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse Rechnung. Dieser Risikostrukturausgleich wird zeitgleich mit dem Gesundheitsfonds eingeführt. Durch das neue Finanzierungssystem wird die Arbeit der GKVen beim Leistungs- und Kostenmanagment transparent. Sie als Versicherter können dann in Zukunft selber beurteilen, ob Ihre Krankenversicherung gut wirtschaftet und Sie dies über finanzielle Vergünstigungen und Prämienauszahlungen an Sie auszahlt, oder ob Ihre Versicherung schlecht wirtschaftet und sogar noch Zusatzbeiträge erheben muss. Sollte letzteres der Fall sein, haben Sie haben die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln.

Das bedeutet: Ob ein einheitlicher Beitragssatz eine Rentenkürzung für Sie bedeutet hängt auch davon ab, welche Krankenkasse Sie persönlich wählen.

Zur Bemessung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner verweise ich auf eine Antwort meines Fraktionskollegen Dieter Wiefelspütz hier bei Abgeordnetenwatch. Herr Wiefelspütz hat diesbezüglich eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium gestellt. Das Ministerium antwortete wie folgt:

"Grundlage für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge auf Renten ist nach § 247 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) der allgemeine Beitragssatz der einzelnen Krankenkasse. Aufgrund der Tatsache, dass Rentner keine Krankengeldanspruch haben, könnte zwar daran gedacht werden, den Beitragssatz für die Renten nicht an den allgemeinen Beitragssatz, sondern an dem "ermäßigten" Beitragssatz, der nach § 243 SGB V für alle Versicherten ohne Krankengeldanspruch gilt, zu orientieren. Die Beiträge der Rentner decken aber die für Sie entstehenden Leistungsaufwendungen nur zum Teil; der größere Teil dieser Aufwendungen wird aus den Beiträgen der Aktiven mitfinanziert.

Zwar haben auch die heutigen Rentner während ihres Arbeitslebens die damaligen Rentner mitfinanziert. Wegen der damals niedrigeren Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der vergleichsweise niedrigeren Leistungsausgaben der Krankenkassen war der von den Rentnern zu tragende prozentuale Anteil an den Leistungsaufwendungen aber erheblich geringer als der, der von den heutigen aktiven Beschäftigten aufgebracht werden muss. Um zu verhindern, dass dieser Anteil noch weiter steigt, ist es erforderlich, dass auch Rentner nach dem allgemeinen Beitragssatz zahlen. (...)"

Ich kann Ihre persönliche Situation gut verstehen, möchte jedoch vor dem Hintergrund meiner vorgetragenen Argumente darauf verweisen, dass aktuelle Problematiken wie zum Beispiel die Folgen des gravierenden demographischen Wandels nicht aus dem Blick geraten. Und wenn wir weiterhin das Ziel einer sozialen Marktwirtschaft verfolgen, dürfen wir auch die Situation der jüngeren Generation nicht aus dem Blick verlieren. Nur so schaffen einen vernünftigen gesellschaftspolitischen und generationsübergreifenden Ausgleich.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, nicht aus den Augen zu verlieren, dass die Mehrzahl der Rentner durch den neuen Beitragssatz lediglich um 0,1 Prozent mehr belastet wird als bisher. Das gilt insbesondere für die Rentner, die bei den großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind. Bei rund 30 Prozent der Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1 und 0,5 Prozent. Damit sind 13 Prozent der Rentner Mitglieder bei Krankenkassen, die von ihren Mitgliedern zwischen 0,5 und 0,95 Prozent fordern. Ich denke, dass eine derartige Anhebung des Beitragssatzes angesichts der Tatsache gerechtfertigt ist, da es ohne die einheitliche Beitragserhebung und die damit verbundene gerechte Verteilung durch den Fond zu einer Verschärfung der Ungleichbehandlung gekommen wäre.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen ein wenig weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Bruni Irber, MdB