Frage an Brunhilde Irber von Husam A. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Irber,
da ich auf meinen Brief an Fr. Merkel nur eine sehr oberflächliche Antwort bekam, wende ich mich nun an Sie. Ich bin seit nunmehr 27 Jahren mit meinem Freund zusammen, seit gut 4 Jahren verpartnert. Wir sind beide Anfang 50 und haben uns alles, was wir haben zusammen erarbeitet! Finden Sie es richtig, wenn man im Erbschaftsfall, als Hinterbliebener die Haelfte davon abgeben muss, nur weil die Politiker ein Gesetz halbherzig geschaffen haben, das zwar voller Pflichten, aber mit wenig Rechten ausgestattet ist. Sogar die Hinterbliebenenrente wird momentan vom Obersten Verwaltungsgericht fuer gleichgeschlechtliche Paare, als unverbindlich abgeurteilt.
Mit freundlichen Gruessen
Sehr geehrter Herr S.-H.,
für Ihr Schreiben vom 30. August 2007, in dem Sie eine Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschaftsbesteuerung fordern, bedanke ich mich. Wie Sie womöglich wissen, plante die SPD bereits im Jahr 2000 bei Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft auch deren steuerrechtliche Gleichstellung mit der Ehe. Letztlich scheiterte das vom Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der rot-grünen Koalition beschlossene Vorhaben damals am Widerstand der von CDU/CSU und FDP regierten Länder im Bundesrat.
Unstreitig wurde das eigenständige familienrechtliche Institut der Lebenspartnerschaft seither durch Gesetzgebung und Rechtsprechung gefestigt. Dennoch sprechen sich die Abgeordneten unseres derzeitigen Koalitionspartners, insbesondere der CSU, leider unverändert für eine Privilegierung der Ehe aus. Auch ist nicht erkennbar, dass sich die Haltung der Landesregierungen durchgreifend gewandelt hat. Die Zustimmung des Bundesrates zu der jetzt erforderlichen Reform des Erbschaftsteuerrechts ist aber zwingend, zumal allein den Ländern das diesbezügliche Steue raufkommen zusteht.
Die kürzlich verkündete „Kompromissbereitschaft“ der Union ist zwar auf den ersten Blick erfreulich, doch erweist sich das Angebot des CDU-Abgeordneten Otto Bernhardt, Lebenspartner in Steuerklasse II aufzunehmen, bei näherem Hinsehen als Augenwischerei. Er übersieht, dass die Union gleichzeitig plant, die Steuersätze in der Steuerklasse II deutlich anzuheben. Die meisten Lebenspartner wären damit schlechter gestellt als heute. Es bleibt dabei: Lebenspartner übernehmen die gleichen Pflichten wie Ehepartner, sie sollten deshalb in der Erbschaftssteuer auch die gleichen Rechte haben. Heute haben wir die unhaltbare Situation, dass Menschen nach dem Tod des Lebenspartners das gemeinsam Erarbeitete – etwa Immobilien – aufgeben müssen.
Ich setze mich deshalb bei den laufenden politischen Abstimmungsgesprächen nachdrücklich für eine Gleichstellung der Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungsfall ein. Auch die Hinterbliebenenrente muss verbindlich für gleichgeschlechtliche Paare gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Brunhilde Irber, MdB
Sehr geehrter Herr S.-H.,
ergänzend zu meinem Schreiben vom 08. November 2007 möchte ich mich aufgrund der jüngst vorgelegten Eckpunkte zur Erbschaftssteuer nochmals an sie wenden.
Mit Rückwirkung zum 1. Januar 2007 wird es eine kräftige Anhebung der persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 € (bisher 300.000 €) für Ehegatten, 400.000 € (bisher 205.000 €) für jedes Kind und 200.000 € (bisher 51.000 €) für jeden Enkel geben. Auch Lebenspartner, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sollen künftig den gleichen Freibetrag wie Ehepaare (500.000 €) bekommen. Das hat die SPD in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt und damit ein weiteres Stück Gleichstellung erreicht. Widerstand leistet die Union aber weiterhin bezüglich der Steuerklassen: Lebenspartner werden immer noch in Steuerklasse III behandelt. Diesbezüglich werden eingetragene Lebenspartner weiter diskriminiert. Das betrifft jedoch nur sehr hohe Erbschaften.
Der Gesetzesentwurf wurde an die Ressorts und an die Länder zur Stellungnahme versandt. Die gegenwärtige Terminplanung sieht vor, den Entwurf am 12. Dezember 2007 ins Kabinett zu bringen. Eine endgültige Änderung tritt erst in Kraft, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Die SPD wird sich aber dafür einsetzen, dass die in den Eckpunkten durchgesetzten Änderungen zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Bruni Irber, MdB