Frage an Britta Müller von Eric M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau M.,
der staatliche Arbeitsschutz für den die Bundesländer zuständig sind, wurde in den letzten Jahren personell stark heruntergefahren. Anhand des LAVG-Jahresberichts Arbeitsschutz 2017 Tabelle 3.1 ist ersichtlich, dass in Brandenburg gerade einmal 5% der Betriebe kontrolliert wurden. Den fast 11.000 Beanstandungen standen knapp 1000 Bußgelder, Anordnungen u.ä. Reaktionen gegenüber. D.h. die Betriebe werden im Schnitt nur alle 20 Jahre kontrolliert und dann haben die Aufsichtsbeamten scheinbar die Anweisung primär beratend auf die Arbeitgeber einzuwirken. Dadurch kommt es in vielen Betrieben zu erheblichen Vollzugsdefiziten. Insbesondere die steigenden psychischen Krankheitszahlen zeigen, dass der Erfolg einer Arbeitsschutzverwaltung nicht nur nach der Zahl der Arbeitsunfälle beurteilt werden kann. Meine Fragen an Sie:
Auf wie viele Aufsichtsbeamte werden Sie den staatlichen Arbeitsschutz in der Legislaturperiode 2019-2024 in Brandenburg aufstocken?
Was tun Sie, dass die vorhandenen Aufsichtsbeamten flächendeckend einen wirksamen Arbeitsschutz in der Praxis sicherstellen?
Mit freundlichen Grüßen
E. M.