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Britta Haßelmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe C. •

Warum beantworten Sie meine Frage vom 26.6.24 an Sie nicht?

Es geht hier immerhin um das Recht der Bürger in diesem Lande, Volksabstimmungen durchführen zu können, wie es im Art.20 Abs.2 im Grundgesetz verankert ist.

Sie und Ihre Partei verweigern bisher den Bürgern diese Recht! Sie haben sogar im Mai 2023 im Bundestag gegen Volksabstimmungen gestimmt.

Bitte begründen Sie hier Ihre Ablehnung von Volksabstimmungen, obwohl diese im Grundgesetz eindeutig im Art.20 Abs.2 vorgesehen sind!

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