Brigitte Wolf
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Frage von Anna N. •

Frage an Brigitte Wolf von Anna N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Wolf,

leider haben Sie - wie es alle PolitikerInnen machen, meine Frage - bzgl. der eigenen Pension - nicht beantwortet.

Sie sprechen zwar von der gesetzlichen Rente, - wo alle PolitikerInnen von jeder Partei immer sofort bereit sind Einschnitte zu unternehmen- jedoch nicht von Ihrer eigenen Pension.

Was gedenkt Ihre Partei bzgl. der Höhe der unverschämt Hohen eigenen Pension zu unternehmen und sie auf ein Maß der gesetzlichen Renten zu bringen?
Mit welchem Recht entnehmen sie (die PolitikerInnen) der Rentenkasse eine so hohe Pension - und haben jedoch gar nicht so viel eingezahlt!!
Warum erhalten PolitikerInnen nach 8 Jahren - (die Wähler nach 45 Jahre höchster Satz € 1.600,-- Rente) - eine Pension über € 4.000,-- (- lt. Medienberichten - Herr Kohl sogar € 20.000,-- mtl).

Haben die PolitikerInnen keine Scham mehr bei dieser Ungerechtigkeit?

Mit freundlichem Gruß
Anna Naumann

Brigitte Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Naumann,

ich habe als Antwort auf die Frage von Frau Huber bzgl. der Pension von PolitikerInnen nicht mit Bezug auf meine eigene "Pension" geantwortet, weil es bei mir gar nicht zutrifft.

Die einzige politische Position, die ich bisher innehatte, ist seit 2002 als Stadträtin in München. Und kommunale Mandate sind Ehrenämter, für die keine Ansprüche bzgl. Rente oder Pension entstehen. Das heißt, die einzigen Rentenbezüge, auf die ich Anspruch habe, sind die, für die ich auch als Softwareentwicklerin Beiträge zahle.

Der Vorschlag der Linkspartei läuft ja gerade darauf hinaus, auch Abgeordnete des Bundestags oder der Länderparlamente bei der Rente so zu stellen wie alle anderen Beitragszahler auch. Bisher ist es ja so, dass sie gar nichts zahlen müssen. Diese Umstellung wird aber - so wie alle Maßnahmen bei der Rente - nur für die Zukunft greifen. Und das auch nur, wenn sich dafür eine parlamentarische Mehrheit findet.
Zu den Gründen für die Höhe der bisherigen Pensionen kann ich Ihnen wirklich keine fundierte Auskunft geben, sondern nur Mutmaßungen anstellen. Ein Punkt ist sicherlich, dass die Abgeordneten selbst über die Höhe entscheiden können. Ich vermute auch, dass sie in Korrelation stehen zu den Pensionen der Spitzenbeamten. Vielleicht soll durch die finanzielle Absicherung auch eine geringere Anfälligkeit für Korruption erreicht werden?

Ich bin wie Sie der Meinung, dass diese Regelungen nicht (mehr) in die politische Landschaft passen. Ich bitte Sie jedoch auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass für Mandate auf kommunaler Ebene keine ähnlichen Regelungen existieren. Nur die Bürgermeister erhalten den Status eines Wahlbeamten und dementsprechend später eine Pension.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Wolf