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Brigitte Tina
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Frage von Ralf T. •

Wie stehen sie zu den Analysen des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Hinblick zur AfD?

Sehr geehrter Frau Tina,

das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zwei hervorragend analysierte Publikationen veröffentlicht welche die Fragen positiv beantworten ob die AfD als rassistische und rechtsextreme Partei einzuordnen ist und ob die Partei nach Beantragung durch den Bundestag, den Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. Betrachten sie dies ebenfalls positiv, wie es jeder Bürger sehen sollte der unsere Demokratie schützen möchte?

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Antwort von
dieBasis

Sehr geehrter Herr T.,

die Analysen in den Publikationen des DIMR beurteile ich als absolut schlüssig und richtig, wobei ich andererseits natürlich nicht jedes Mitglied und jeden Wähler der AfD als rassistisch und rechtsextrem einordnen würde. Aber von den Programmen der AfD her halte ich diesen Tatbestand absolut für gegeben. So könnte nach meiner Ansicht durchaus ein Verbotsantrag von den dazu berechtigten Institutionen gestellt werden.

Abgesehen davon steht die Frage im Raum, ob es eine politisch sinnvolle Maßnahme wäre, einen Antrag auf ein Parteiverbot zu stellen. Auch diese Frage wird in der Publikation des DIMR vom Juni 2023 gestellt und das Für und Wider diskutiert - und auch diesen dortigen Ausführungen schließe ich mich an. Ob ein solcher Antrag auf ein Parteiverbot gestellt wird, muss also sehr gründlich abgewogen werden.

Viele Grüße
Brigitte Tina