Frage an Briga Krikau von Günther P. bezüglich Finanzen
Guten Tag, Frau Krikau, dieses Theman betrifft eigentlich Finenazen und Gesundheit. Es geht hierbei um die Umsatzsteuerpflicht bzw.- befreiung für meidzinische Berufe, den damit verbundenem Vorsteuerabzug und die hierdurch entstehende umsatzsteuerliche Organschaft.
Zur Vermeidung von Kosten gründen Unternehmen der Geundheitswirtschaft (Krankenhäuser, Laten- Pflegeeinrichtungen) mit für sie tätige Dienstleistern sog. Organgesellschaften. An diesen Organgesellschaften sind die Unternehmen der Geundheitswirtschaft mit mehrheitsbeteiligt,mit der Folge, dass für die Umsätze zwischen den Gesllschaftern keine Umsatzsteuer / Vorsteuer anfällt.
Da diese Organgesellschaften sich aber die am allgemeinen wirtschftlichen Verkehr beteiligen, unterliegen diese auch nicht der Gewerbesteuer.
Gleichwohl nutzen diese Organgesellschaften aber die Infrakstruktur der Gemeinden, in denen sie tätig sind und lassen sich dieses dann duch die übrigen Gewerbesteuerzahler bezahlen.
Meine Frage an Sie:
Was wird die AfD gegen diese Benachteiligung der Gemeinden tun ?
Wir die AfD sich für eine Änderung der Unsatzsteuerrechts einsetzen, mit dem Zeile, diese Ornagschaften zu verbieten oder, wenn dieses wegen des EU Rechtes nicht möglich sein sollte, eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes erwirken ?
Mit freundlichen Grüssen
Günther Plate
Ja, die AfD will sich darum kümmern, genaueres wird in Fachausschüssen gerade ausgearbeitet.
Danke und Gruß
Briga Krikau.