
Denn die Entscheidung über ein Verbot einer Partei, kann nur das Bundesverfassungsgericht erteilen und so lange ein solches Verfahren läuft, ist strikt darauf zu achten, dass nicht der Eindruck entsteht, man wolle als Parteipolitiker einfach nur einen lästigen Konkurrenten loswerden zu wollen. Ich stehe gegen Faschismus und Verharmlosung von den Verbrechen des Nationalsozialismus.