Frage an Bodo Ramelow von Constanze T. bezüglich Familie
Hallo Bodo,
nach dem GG Art 16 stehen Ehe und Familie unter besonderen Schutz. Nach den Sozialgesetzen (ALG II /XII) werden aber gerade Lebenspartnerschaften besonders gefordert. So dass starke Abhängigkeitsverhältnisse entstehen, die das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit GG Art 2 stark einschränken. Halten sie die Form der Ehe BGB § 1412 ff für noch zeitgemäß? Müsste eine modernen Gesellschaft andere Lebensformen gleichberechtigt fördern, bzw unabhängig der Form des Zusammenlebens mehr Spielraum zur individuellen Entfaltung jeder einzelnen Persönlichkeit lassen?
Herzlichen Dank für ihre Antwort
Mit sozialistischen Gruß
Constanze Truschzinski
Liebe Constanze,
vielen Dank für deine Frage.
DIE LINKE respektiert unterschiedliche Lebensformen, denn wie Menschen leben und wen sie lieben, ist ihre ureigenste Privatangelegenheit. Dennoch wird auch dieser Lebensbereich durch gesellschaftliche Regeln und Gesetze beeinflusst. So stehen Ehe und Familie durch Artikel 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staates.
Wir kritisieren, dass gegenwärtig nicht alle Kinder und Eltern ein gutes Leben führen können. Für DIE LINKE ist dies das Wichtigste. Ob Eltern mit oder ohne Trauschein zusammen sind und sich um ihren Nachwuchs kümmern, halten wir dagegen für zweitrangig.
Wir fordern, dass der Staat Menschen stärker unterstützt, die in ihrem Haushalt Kinder oder Pflegebedürftige betreuen. So sollen unserer Auffassung nach zum Beispiel Nachteile im Rentenrecht ausgeglichen werden.
DIE LINKE fordert also die rechtliche Gleichstellung und hinreichende soziale Absicherung der Vielfalt unserer Lebensweisen. Hierin sehen wir eine wesentliche Verpflichtung des Staates.
Mit freundlichen Grüßen,
Bodo Ramelow