Frage an Björn Böhning von Axel U. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Böhning,
sowohl die Bundesregierung als auch das Berliner Abgeordnetenhaus tut so, als ob es sich aktiv für den Nichraucherschutz einsetzt. So ist seit 1979 das Rauchen in den Berliner U-Bhnhöfen verboten, inzwischen auch in den anderen Bahnhöfen. Leider aber muss man feststellen:
In praktisch jedem Bahnhof kann man zu jeder Tageszeit ein oder mehrere Raucher antreffen.
Gründe:
1) Das Rauchverbot wird, im Gegensatz zu den Fahrkarten, fast nie kontrolliert.
2) In den S- und Fernbahnhöfen wird bei Verstößen nicht einmal eine Geldstrafe angedroht. In den U-Bahnhöfen wird zwar 15Euro Geldstrafe angedroht, aber im Gegensatz zum Schwarzfahren fast nie kontrolliert.
3) Die führenden Manager hintertreiben das Rauchverbot. Denn die vorhandenen Service-Beschäftigten werden nicht einmal mit den nötigen Formularen zur Bestrafung der erwischten Raucher ausgestattet.
4) Ein Großteil der Beschäftigten bei Bahn und BVG wie auch führende Politiker (Herr Müntefering, Herr Steinmeier, Herr Struck, Frau Lompscher, ...) sind selbst Raucher und haben daher kein Interesse, ihren Freunden Unannehmlichkeiten zu bereiten.
Jeden Abend findet man demzufolge in jedem Bahnhof 100 und mehr Zigarettenkippen. Dazu kommen ja noch die Zigaretten, welche die Raucher auf den Bahnsteigen anzündeten auf dem Weg nach draußen. Insgesamt werden so täglich in der Gößenordnung 100 000 Zigaretten in Berlins Bahhöfen geraucht! Das ist schon eine recht massive Gefährdung der Nichtraucher!
Wenn ich nicht irre, lautet der Amtseid der Minister und Senatoren, sie würden sich verpflichten, "... Schaden vom deutschen Volk abzuwenden ...". Bei diesem Zustand liegt meiner Meinung nach ein klarer Verstoß gegen diesen Amtseid vor.
Welche Aktivitäten wollen Sie in der nächsten Legislaturperiode unternehmen zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes?
Danke im voraus und viel Glück als Abgeordneter!
Axel Uhlig
Sehr geehrte Herr Uhlig,
es ist mein Ziel, nichtrauchende Menschen weiterhin vor der anerkannten Gesundheitsgefahr des Passivrauchens in Räumen, welcher der Zuständigkeit des Bundes unterliegen, angemessen zu schützen. Vor allem das Zusammenspiel mit gut geplanten Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen scheint mir der richtige Weg zu sein. Ich denke, wir haben hier in den letzten Jahren viel erreicht. Und auch die Beispiele, die Sie in Ihrer Frage aufführen, scheinen mir doch eher ein Problem der Umsetzung und Handhabe der bestehen Gesetze auf Länder- und Firmenebene zu sein. Hier scheint es in der Tat noch Versäumnisse zu geben, die es zu beheben gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Böhning