Frage an Birgit Sippel von Michael M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Sippel,
ich habe eine Frage zur Neuregelung des Sorgerechts ab 19.05.2013. Wie Sie wissen, wurde Deutschland vom EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wegen der alten Regelung (bis 18.05.2013) mehrfach wegen Diskriminierung von Vätern und somit einer Verletzung der Menschenrechte verurteilt.
In einer aktuellen Stellungnahme eines Jugendamtes an ein Familiengericht war nun folgendes zu lesen:
"Aufgrund des heutigen Sachstands ist davon auszugehen, dass eine Mitsorge des KV die KM so erheblich beeinflussen würde, dass ihr momentan stabiles Krankheitsbild nicht erhalten bleiben würde. Zum Kindeswohl ist es von erheblichen Belangen, dass sich die KM umfassend um das Kind kümmern kann und deshalb stabil bezüglich ihrer depressiven Erkrankung bleiben muss. Es ist unbedingt zu verhindern, dass das Kind noch einmal aus seiner gewohnten Umgebung genommen werden muss, um dem Kind Stabilität für ihre Entwicklung zu bieten."
Werden Kinder nunmehr vom Jugendamt (auch) als Medikamente missbraucht?
Wie passen die bereits angedrohte "Herausnahme des Kindes" und das Sorgerecht des Vaters zusammen?
Bitte nehmen Sie dazu Stellung.
Sehr geehrter Herr Michael Mosuch,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch bezüglich der Neuregelung des Sorgerechtes in Deutschland ab dem 19. Mai 2013.
Sorgerechtsfragen sind in der EU national geregelt. So liegt die Kompetenz zu Sorgerechtsfällen, wie dem von Ihnen geschilderten, nicht auf europäischer Ebene. Der jeweilige Mitgliedsstaat in dem das Kind seinen Aufenthaltsort hat, ist zuständig und hat die Verantwortung.
In der Tat galt bisher in Deutschland, dass bei unverheirateten Paaren der Mutter das alleinige Sorgerecht zustand. Der Vater konnte gegen den Willen der Mutter keinen Anteil am Sorgerecht erhalten. Nur wenn sich die Eltern einig waren und dies ausdrücklich erklärten, kam ein gemeinsames Sorgerecht in Betracht.
Durch die von Ihnen angesprochene Neuregelung in Sorgerechtsfällen können unverheiratete Väter künftig das Mitsorgerecht für ihre Kinder erhalten, selbst wenn die Mutter das nicht möchte. Ein gemeinsames Sorgerecht soll nur verwehrt bleiben wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre.
Da Deutschland europaweit eines der wenigen Länder ist, in denen das gemeinsame Sorgerecht zwischen Vater und Mutter nicht automatisch gilt, halte ich die Neuregelung für einen guten Schritt in die richtige Richtung, da sie Vätern mehr Rechte im Umgang mit ihren Kindern zuschreibt.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Sorgerecht haben, bitte ich Sie den zuständigen Ansprechpartner zu diesem Thema auf Bundesebene zu kontaktieren (Fraktionsmitarbeiterin Nicola Will, SPD ).
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen
Birgit Sippel, MdEP