Frage an Birgit Bessin von Malte D. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Bessin,
ich habe ein paar hochschulpolitische Fragen:
1. Viele konsekutive Masterprogramme sind mit obligatorischen Mindestnoten versehen, wodurch Bachelor-AbsolventInnen, die diese nicht erreicht haben, von diesen Programmen praktisch lebenslang ausgeschlossen sind. Was halten Sie davon?
2. Welchem Zweck dienen die Mindestnoten Ihrer Meinung nach? Wie stehen Sie zu der Aussage, dass solche Mindestnoten dazu dienen, vermeintlich ungeeignete BewerberInnen vom Studium fernzuhalten? Inwieweit eignen sich Noten überhaupt als Selektionsmittel?
3. Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, statt der Mindestnoten Wartezeit für konsekutive Masterstudiengänge, wie bereits bei Bachelorstudiengängen, als Vergabekriterium für Studienplätze einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
M. D.
Guten Tag Herr D.,
die Fragen 1-3 werden zusammen beantwortet:
Wir lehnen das verschulte Studiensystem mit Bachelor‐ und Masterabschlüssen (Bologna‐Prozess) ab. Ein Bachelorabschluss stellt unserer Ansicht nach keinen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Folglich sehen wir die Zugangsbeschränkungen zu konsekutiven Masterprogrammen durchaus kritisch und ich halte eine Berücksichtigung der Wartezeit bei der Zulassung für angebracht. Bei den Studienabschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen gibt es diese Problematik nicht, weshalb wir auch die Rückkehr zu diesen fordern. Prüfungen verlangen eine Leistungsbeurteilung. Um diese durchführen zu können ist ein Maßstab notwendig. Hierfür werden seit jeher Noten verwendet. Noten haben sich, trotz aller Kritik, als der unbürokratischste und gerechteste Maßstab erwiesen.
Herzliche Grüße
Birgit Bessin