Frage von Axel J. • 31.05.2024
Gilt das auch für 0,5 Promille und mehr äquivalent zu Cannabis-Blutkonzentrationen, oder ist 0,2 Promille (Alkohol) = 3,5ng Blutplasmakonzentration (Cannabis)
der Gleichstellung genüge getan?
Wäre eine Ungleichbehandlung zu Grenzwerten eine Entastung für unsere Gerichte?
Antwort ausstehend von Bianca Winkelmann CDU