Bettina Fortunato
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Frage von Eric M. •

Frage an Bettina Fortunato von Eric M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Fortunato,
der staatliche Arbeitsschutz für den die Bundesländer zuständig sind, wurde in den letzten Jahren personell stark heruntergefahren. Anhand des LAVG-Jahresberichts Arbeitsschutz 2017 Tabelle 3.1 ist ersichtlich, dass in Brandenburg gerade einmal 5% der Betriebe kontrolliert wurden. Den fast 11.000 Beanstandungen standen knapp 1000 Bußgelder, Anordnungen u.ä. Reaktionen gegenüber. D.h. die Betriebe werden im Schnitt nur alle 20 Jahre kontrolliert und dann haben die Aufsichtsbeamten scheinbar die Anweisung primär beratend auf die Arbeitgeber einzuwirken. Dadurch kommt es in vielen Betrieben zu erheblichen Vollzugsdefiziten.

Ein weiteres Thema für welches die Aufsichtsbeamten des LAVG zuständig sind ist die öffentlich-rechtliche Durchsetzung der Produktsicherheit.Im Dezember 2018 machte die Stiftung Warentest darauf aufmerksam, dass bei den von ihr untersuchten 278 Produkten für Kinder bei 79 Produkten schwerwiegende Sicherheitsprobleme vorlagen.
Laut Arbeitsschutzbericht 2017 des LAVG Tabelle 5 wurden lediglich 202 Kontrollen im gesamten Land Brandenburg vorgenommen und nach den im Text beschriebenen Schwerpunktsetzungen waren dabei kaum Produkte für Kinder dabei. Produkte mit hohem oder ernstem Risiko entdeckte das LAVG nur in einem bzw. gar keinem Fall in eigeninitiativ durchgeführten sogenannten aktiven Kontrollen, ansonsten nur nach Hinweisen durch Dritte.
Bei den 65 festgestellten Produkten mit mittlerem bis ernstem Risiko gab es in höchstens zwei Fällen eine Verwarnung, Bußgeld und/oder Strafanzeige als Reaktion.
Meine Fragen an Sie:
Auf wie viele Aufsichtsbeamte werden Sie den staatlichen Arbeitsschutz in der Legislaturperiode 2019-2024 in Brandenburg aufstocken?
Was tun Sie, dass die vorhandenen Aufsichtsbeamten flächendeckend einen wirksamen Arbeitsschutz und die Produktsicherheit in der Praxis sicherstellen?

Bettina Fortunato
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr M., danke für Ihre Frage.

Arbeit darf nicht krankmachen. Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet ist. Arbeitsschutz ist eine wichtige Voraussetzung für gute Arbeit.
Die Arbeitsschutzverwaltung in Brandenburg steht vor der Herausforderung, ihr Wirken auf die Veränderungen der Arbeitswelt einzustellen sowie sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeitsbedingungen auch zukünftig durchzusetzen.
Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten eine funktionierende Marktüberwachung. Die große Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger wünscht sich vermehrte Kontrollen durch staatliche Behörden zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Darauf ist reagiert worden.
In der Beratung zum Doppelhaushalt 2019/2020 hat sich DIE LINKE im Landtag Brandenburg des Themas Stärkung des Verbraucher- und Arbeitsschutzes angenommen. Neben der Stärkung der Arzneimittelaufsicht durch 12 zusätzliche Planstellen in 2018 wurden 3 zusätzliche Planstellen im Bereich des Arbeitsschutzes beim LAVG ab 2019 geschaffen. Inwieweit in der kommenden Legislaturperiode eine weitere personelle Verstärkung notwendig sein wird, lässt sich heute noch nicht genau beziffern. Unser Ziel ist es aber, mit mehr Kontrollen im Bereich des Arbeitsschutzes Arbeitsunfälle und gesundheitliche Schäden für Beschäftigte zu vermeiden.
Im Übrigen wird die Marktüberwachung wird in vielen Bereichen, z.B. Produktsicherheit und Energieeffizienz auf der Basis bundesweit abgestimmter Marktüberwachungskonzepte sichergestellt. Dabei werden sowohl Industrieprodukte als auch Verbraucherprodukte im Rahmen aktiver Marktüberwachung kontrolliert. Die Schwerpunkte für die aktive Marktüberwachung werden in einem jährlich aktualisierten Marktüberwachungsprogramm festgelegt, das sich an aktuellen Mängelschwerpunkten orientiert.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Fortunato