Frage an Bernhard Tenhumberg von Max E. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Tenhumberg,
in Rauschendorf/Königswinter wurde einer Kindergartenleiterin durch den Träger, den katholischen Kirchengemeindeverband, gekündigt, weil sie nach einer Trennung mit ihrem neuen Partner zusammengezogen ist. Der Elternbeirat fordert mit zahlreichen weiteren Unterstützern im Ort, dass die Kündigung der beliebten Erzieherin zurückgenommen wird. Die Eltern halten es für nicht zeitgemäß, dass das Kinderbildungsgesetz in einem solchen Fall keine Einflussmöglichkeiten von Eltern und Kommunen auf die Trägerschaft vorsieht, zumal die Finanzierung in Rauschendorf nur durch Stadt und Eltern erfolgt (die Stadt Königswinter übernimmt den Trägeranteil und zahlt zusätzlich noch 2% für den Verwaltungsaufwand).
Sehen Sie eine Möglichkeit, etwas an diesem Zustand zu ändern und den Eltern zu helfen, ggfs. in anderer Trägerschaft die Leiterin halten zu können? Ist es vorstellbar, eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen herbeizuführen, damit in öffentlich finanzierten Einrichtungen auch die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte gewährt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Max Ehlers
Sehr geehrter Herr Ehlers,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dass die Unterstützer vor Ort für die Rücknahme der Kündigung einer beliebten Erzieherin kämpfen, kann ich gut nachvollziehen. Der Sachverhalt in dieser verfahrenen Situation ist dem zuständigen Arbeitskreis der CDU-Landtagsfraktion bereits bekannt. Seien Sie versichert, dass wir im Zuge der anstehenden zweiten Revisionsstufe des KiBiz darüber beraten werden, ob und inwiefern angemessene Einflussmöglichkeiten vonseiten der Elternschaft und/oder Kommunen auf die Trägerschaft gesetzlich eingeräumt werden können.
Wie einem Bericht der Zeit Online vom 20.02.2012 zu entnehmen war, ist in dieser Angelegenheit bereits eine Petition an den Landtag gerichtet worden. Des Weiteren geht aus den Bericht hervor, dass die betroffene Erzieherin vor dem Arbeitsgericht klagt. Seien Sie versichert, dass auch wir das noch schwebende Gerichtsverfahren mit großem Interesse verfolgen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Tenhumberg