Frage an Bernhard Schulte-Drüggelte von Christian G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Schulte-Drüggelte,
wie ich soeben erfuhr, wird das Landesamt für Besolung und Versorgung NRW den Kinderbonus gemäß dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, für Tarifkräfte mit dem Bezügen für April und für Beamte erst mit den Bezügen für dem Monat Mai auszahlen. Nach meiner Rechtsauffassung ist dieses eine Beanachteiligung der Beamtinnen und Beamten.
Meine Frage ist nun, ob die Bunderegierung den Ländern einen solchen Spielraum zuerkannt hat und wie Sie persönlich dieses beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen.,
Christian Gommlich
Sehr geehrter Herr Gommlich,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) wurde der so genannte Kinderbonus als Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro pro Kind beschlossen. Diese Mehrausgaben trägt allein der Bund. Nach der Gesetzesbegründung zu § 66 Absatz 1 Satz 2 -neu- EStG werden die Einzelheiten der Auszahlung des Einmalbetrages durch die jeweils zuständige Familienkasse nach der Verkündung des Gesetzes zeitnah durch eine Einzelweisung geregelt. Diese befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen.
Der Kinderbonus soll so schnell wie möglich durch die Familienkassen ausgezahlt werden, möglichst zeitnah mit dem Kindergeld. Ein konkreter Auszahlungstermin kann jedoch nicht genannt werden, da die Auszahlung technisch von der jeweiligen Familienkasse umzusetzen ist. Der Bund kann hier auch keine Vorgaben machen.
Da es bundesweit ca. 16.000 Familienkassen gibt, ist ein gleicher Auszahlungszeitpunk nicht realistisch.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schulte-Drüggelte