Frage an Bernhard Schulte-Drüggelte von Jörn S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schulte-Drüggelte,
wie man den Nachrichten entnehmen kann gibt es 2 Gesetzentwürfe zum Thema Patientenverfügung.
Nun habe ich 2 Fragen an sie:
1. Welchen der beiden Entwürfe favorisieren sie?
und
2. Warum kann man bei diesem Thema, was ja jeden einzelnen Bürger persönlich angeht wie kein anderes, nämlich das sterben, nicht einen Volksentscheid machen an den die Bundestagsabgeordneten gebunden sind?
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Schön
Sehr geehrter Herr Schön,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und die beiden Fragen, die ich wie folgt beantworte:
zu Frage 1:
Momentan stehen drei Entwürfe zur Debatte. Der erste geht auf Initiative der Kollegen Bosbach und Göring-Eckardt zurück, der zweite stammt von den Kollegen Stünker und Kauch und der dritte von den Kollegen Zöller und Däubler-Gmelin.
Ich favorisiere den Entwurf des Kollegen Wolfgang Bosbach.
Zu Frage 2:
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger können ihren politischen Willen nur indirekt, durch die Wahl von Repräsentanten, zum Ausdruck bringen. Diese treffen als auf Zeit bestellte Treuhänder im Namen der Bevölkerung http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=X1DOEG die politischen Entscheidungen.
Der Volksentscheid auf Bundesebene ist, außer bei einer Neugliederung des Bundesgebietes gem. Art 29 des Grundgesetzes, nicht vorgesehen.