Frage an Bernhard Schulte-Drüggelte von Dirk H. bezüglich Familie
Guten Tag Herr Schulte Drüggelte!
bei mir geht es um unterhaltrecht. meine Situation ist folgendermaßen ich habe mit meiner Ex Frau zusammen 2 Kinder die nach unserer Trennung 2002 beide bei mir lebten. seit letztem Jahr mach den Schulferien lebt der größere bei seiner Mutter die mit ihrem neuen Ehemann von Hartz4 lebt ich bin jetzt aufgefordert worden 309 € Unterhalt für meinen Sohn zu leisten. die Unterhaltspflicht kann ich noch nachvollziehen aber nicht, das der unterhalt den ich zahlen soll in die bedarfsgemeinschaft einfließt, und mein Sohn quasi meine Exfrau von dem Unterhalt mit Ernähren muss. Außerdem das gar nicht mitgerechnet wird das ich auch ein Unterhaltspflichtiges Kind bei mir Habe das Keinen Unterhalt Bekommt da meine Ex Frau von Hartz4 lebt. Unterhaltsvorschuß habe ich die volle Zeit Schon für beide Kinder Bekommen da meine Ex ja nicht Zahlen Konnte. ich besitze ein Eigenheim das ich schon während unserer Ehe Gekauft habe und mit1100€ monatlich Abzahlen muss. wenn ich jetzt von meinen durchschnittlich 1900€ 309€ Unterhalt zahlen muss weiß ich nicht mehr wie es Weitergehen soll, denn dieses Haus habe ich ja nicht nur aus spaß an der Freude Gekauft, den es sollte ja auch später für meine Kinder sein.
aber wenn ich das so bezahlen soll dann brauche ich auch nicht mehr in drei Schichten Arbeiten zu Gehen dann kann ich auch sagen Hartz4 und Spaß dabei so wie meine Ex und ihr neuer Ehemann. die wenn man es realistisch sieht. sowieso mehr Geld im Monat zur Verfügung Haben Wie ich.
mit Freundlichen grüßen
Dirk Helmer