Frage an Bernhard Schulte-Drüggelte von Ludgerus F. bezüglich Finanzen
Herr Schulte-Drüggelte ,
wie stehen Sie dazu : Das der Solidaritäts- Zuschlag weiterhin bestehen bleibt , oder seine Laufzeit begrenzt werden sollte. Oder sollte dieser abgeschafft werden nach über 10 Jahren Laufzeit ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Ludgerus Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
vielen Dank für Ihre Frage zum Solidaritätszuschlag.
Die Union steht zum Aufbau Ost und zu den zugesagten Leistungen. Insgesamt werden hieraus - degressiv ausgestaltet - rd. 156 Mrd. € von 2005 bis 2019 an die neuen Länder gezahlt. Zur Finanzierung dieser Ausgaben trägt der Solidaritätszuschlag wesentlich bei, auch wenn hier keine unmittelbare Zweckbindung besteht.
Es ist aber klar, dass der Solidaritätszuschlag nicht als Dauereinrichtung verstanden werden kann. Er ist als zeitlich befristeter Beitrag zur finanziellen Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder angelegt. Schon bei seiner Einführung stand fest, dass der Solidaritätszuschlag über die Jahre hinweg abgebaut und schließlich gänzlich abgeschafft werden wird. Ein erster Schritt erfolgte zum 1. Januar 1998 durch die Absenkung von 7,5 % auf 5,5 %.
Im Hinblick auf eine weitere Absenkung des Solidaritätszuschlags müssen aber auch die haushälterischen Rahmenbedingungen im Blick behalten werden. Hier gilt es insbesondere die Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die grundgesetzliche Schuldenbremse einzuhalten. Aufgrund der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Belastungen wird, zumindest in den nächsten Jahren, eine weitere Absenkung des Solidaritätszuschlags vermutlich nicht möglich sein.