Frage an Bernhard Gretter von Dr. Bruno K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Gretter,
Seit über 20 Jahren dulden die politisch Verantwortlichen die verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung männlicher Mitbürger bei der Hautkrebsfrüherkennung, da Männer erst ab 45 in die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung einsteigen dürfen, während Frauen schon ab 30 diese Leistung in Anspruch nehmen dürfen, obwohl nach dem Krebsatlas des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg Männer stärker von Hautkrebs betroffen sind als Frauen. Der Gemeinsame Ausschuss der Krankenkassen und Ärzte, die die Einstiegsaltersgrenzen dem Gesetzgeber vorschlagen, legte dar, dass diese Ungleichbehandlung keine wissenschaftlichen Hintergründe hat. Werden Sie sich aktiv für eine verfassungskonforme, gleichberechtigte gesetzliche Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer einsetzen?