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Frage von Uwe S. •

Frage an Bernhard Brinkmann von Uwe S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Brinkmann

Das ZDF.heute - Studio hat aus aktuellem Anlaß auf die Vergabe von Notkrediten durch griechische Notenbank hingewiesen.
Genannt ELA: "Liquiditätshilfe im Notfall"
Als Emergency Liquidity Assistance (kurz ELA) wird eine Einrichtung der nationalen Notenbanken der Eurozone bezeichnet. Darüber können diese solventen, aber vorübergehend illiquiden Banken gegen Sicherheiten Liquiditätshilfen, also Notkredite, gewähren. Die Entscheidung über derartige Hilfen liegt im Ermessen der jeweiligen nationalen Notenbank, die auch die Risiken und Kosten der Maßnahme trägt. Damit kommt in diesem Fall den nationalen Notenbanken und nicht der Europäischen Zentralbank (EZB) die Rolle des Kreditgebers der letzten Instanz zu. Allerdings holen sich die Notenbanken ihre Liquidität bei der EZB. Der EZB-Rat muss die Notfallkredite mit Zwei-Drittel-Mehrheit genehmigen.

60 Milliarden Notkredite durch die griechische Notenbank?
Weder die EZB noch die Bundesbank konnten heute.de nähere Angaben zum genauen aktuellen Stand der ELA-Kredite für den gesamten Euroraum oder für Griechenland machen. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge hat die griechische Notenbank bis Juni über 60 Milliarden Euro an Notkrediten vergeben.
Und Notfallkredite gehen nicht nur an Griechenland. Theoretisch kann jede nationale Notenbank die ELAs beantragen. Auch Spanien oder Italien - und hier stehen wesentlich größere Summen und Risiken auf dem Spiel.

Mir stellen sich hinsichtlich der Vergabe von Notkrediten folgende Fragen:

Von welchen Größenordnungen ist für den EURO-Raum auszugehen, wer haftet dafür - der jeweilige Staat oder die EZB bzw. unterfallen diese Notkredit dem ESFS / ESM und welchen Folgen haben diese Notkredite für die Entwicklung der Inflation im EURO-Raum speziell in Deutschland und können Sie eine Übersicht über die vergebenen Notkredite in den einzelnen Staaten des EURO-Raumes zur Verfügung stellen ?

Mit freundliche Grüßen

Uwe Starck

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Starck,

vielen Dank für Ihre Frage.
Gern nehme ich zu dem Themenkomplex wie folgt Stellung:

ELA (Emergency Liquidity Assistance) ist ein Notkredit, der - wie Sie richtig schreiben - solventen, aber vorübergehend illiquiden Banken zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen gewährt werden kann. Die Entscheidung über solche Kredite liegt im Ermessen der jeweiligen nationalen Zentralbank, auf deren Rechnung die Kreditgewährung erfolgt. Die EZB sowie die übrigen nationalen Zentralbanken des Eurosystems sind nicht in die Abwicklung der Kreditvergabe eingebunden, so dass sich die nationalen Zentralbanken in diesem Rahmen auch keine Liquidität bei der EZB beschaffen müssen. Es handelt sich vielmehr um eine Aufgabe außerhalb der Satzung des ESZB. Die EZB achtet jedoch darauf, dass der Einsatz von ELA nicht im Widerspruch zu ihren geldpolitischen Zielen steht und genehmigt den Umfang ihres Einsatzes.

Nach Art 14.4 der Satzung des ESZB kann der EZB-Rat einer nationalen Zentralbank die Wahrnehmung von bestimmten außerhalb der Satzung des ESZB liegenden Aufgaben untersagen, soweit diese Aufgaben nicht mit den Zielen und Aufgaben des ESZB vereinbar sind (insbesondere im Fall der Unvereinbarkeit mit der gemeinsamen Geldpolitik). Dem EZB-Rat als geldpolitisches Entscheidungsgremium, das für die Beachtung des primären Ziels der Preisniveaustabilität im Euro-Währungsgebiet verantwortlich ist, obliegt es demnach zu prüfen, ob die Gewährung von ELA im Einzelfall mit der gemeinsamen Geldpolitik vereinbar ist.

Als Maßnahme der nationalen Zentralbanken gegenüber Banken steht ELA in keinem Zusammenhang mit Finanzhilfen, die Mitgliedstaaten im Rahmen der EFSF oder des künftigen ESM gewährt werden. Gewinne und Verluste im Rahmen von ELA werden nur durch die jeweilige nationale Notenbank getragen.

In der Mehrheit von Ländern des Euro-Währungsgebiets wird ELA zurzeit nicht genutzt. Es gibt jedoch Institute in einigen Euro-Ländern, die vorübergehend ELA-Liquidität von ihren nationalen Zentralbanken erhalten. Der Umfang der Inanspruchnahme ist dabei nach den Veröffentlichungen der nationalen Zentralbanken sehr unterschiedlich, tendenziell hat er sich im Verlauf der Finanzmarktkrise erhöht.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen sicher auch gern Ihr direkt gewählter SPD-Bundestagsabgeordneter in Kiel, mein geschätzter Kollege Hans-Peter Bartels.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Brinkmann