Frage an Bernhard Brinkmann von Christoph O. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
die SPD hat argumentiert, ein Einheitssteuersatz von 25% (nach Kirchhof) sei ungerecht, was zunächst auch so scheint, wenn man die Freibeträge außer Acht lässt. Dazu folgende Frage:
Wie hoch ist die jährliche Steuerlast bei den Arbeitnehmertypen (a) und (b)
1) nach bestehendem Steuerrecht mit typisch geringen Abzugsmöglichkeiten (d.h. Werbungskosten unter Pauschalgrenze und nur Sozialversicherungsbeiträge als Sonderausgaben).
2) nach Kirchhof-Steuerrecht (Annahme: Keine einzige Abzugsmöglichkeit)?
Fall (a):
Familie mit 3 Kindern.
Eltern sind beide berufstätig.
Brutto-Jahreseinkommen: 65.000 EUR.
Fall (b):
Familie mit 2 Kindern.
Ein Elternteil ist berufstätig.
Brutto-Jahreseinkommen: 30.000 EUR.
Vielen Dank für Ihre Antwort.