Frage an Bernd Barutta von Ralf H. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo Herr Barutta,
wie stehen Sie zu Bildungsgutscheinen für ALLE und was halten Sie von einem Lehrerkollegium welches sich selbst verwaltet und verantwotet?
Ist Ihnen die in Art. 7,1 GG genannte "Rechtsaufsicht" als Aufsichtsform bekannt? - Was halten Sie davon?
Bildungsgutschein für alle (,die sich weiterbilden wollen, also muss eine abgeschlossene Berufsausbildung bereits vorhanden sein. Anspruch hängt von der persönlichen Situation des Arbeitnehmers ab).
Wäre durchaus zu befürworten, damit eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann. (Ich fürchte nur, dass es nicht für ALLE finanzierbar ist.)
BuT ist für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Hierbei wäre ich nicht für eine Kostenübernahme für ALLE, denn hier sollen wirklich nur benachteiligten Kindern vorbehalten bleiben. Sinnvoller wäre es grundsätzlich, in den Schulen die Stundenzahl für Fördermaßnahmen zu erhöhen.
Ein Lehrerkollegium, das sich selbst verwaltet und verantwortet:
Im staatlichen Bereich von Schulverwaltung gibt es das selten.
So ein Fall kann nur eintreten, wenn eine Schulleiterstelle nicht besetzt ist und der/die Konrektor(-in) vielleicht aus Krankheitsgründen ausfällt oder umgekehrt (Konrektorenstelle nicht besetzt und Schulleiter fällt aus).
In der Tat muss sich das Lehrerkollegium dann selbst verwalten. In diesem Fall gibt es aber immer eine Kollegin/einen Kollegen, der Dienstältester ist und damit für die Schulverwaltung als Ansprechpartner gilt. Meist gibt es auch ein Schulleitungsteam, das Mitverantwortung bei der Schulverwaltung übernimmt. Alle Entscheidungen müssen jedoch mit dem Schulgesetz von BW konform sein. Die Dienstaufsicht haben bei allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ) die Staatlichen Schulämter, bei Gymnasien und Beruflichen Schulen das Regierungspräsidium. Es kann also nicht sein, dass sich ein Lehrerkollegium selbst verantwortet, es ist der Dienstaufsicht unterstellt. Dass es sich für eine Zeitlang selbst verwaltet, kann vorkommen, ist aber ein zeitlich begrenzter Zeitraum, bis die Schulleiterstelle (oder Konrektorenstelle) wieder besetzt ist.
Das Problem bei so einer (unglücklichen) Konstellation ist, dass die Kolleginnen und Kollegen sowohl ihrer Unterrichtsverpflichtung wie auch dem Verwaltungsaufwand nachkommen müssen. Das ist ein enormer zusätzlicher Aufwand für ein Lehrerkollegium bzw. den oder die Dienstältesten. Es dürfte nicht sein, dass dieser Umstand über einen längeren Zeitraum oder gar ein ganzes Schuljahr so anhält. Hier steht die Dienstaufsicht in der Verantwortung, eine Leitungsstelle so schnell wie möglich zu besetzen. Hier kann man natürlich wieder den Lehrkräftemangel und die Unattraktivität einer Leitungsstelle anführen, sowohl in finanzieller Hinsicht wie auch beim Verwaltungsaufwand, den eine Schulleitung zu bewältigen hat und dabei womöglich noch einen Teil Unterrichtsverpflichtung hat. Eine Schulleitung müsste komplett für die Schulverwaltung freigestellt sein.
Viele Grüße
Bernd Barutta