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Frage von Karsten L. •

Frage an Bernd Vogel von Karsten L. bezüglich Soziale Sicherung

Wie will die AfD mit dem Einwanderungsmodell nach kanadischem Vorbild Sozialmussbrauch über Asylanträge verhindern ?

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Antwort von
LKR

Sehr geehrter Herr Lohmann,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse meiner Position zu dem wichtigen Thema "Integration".

Grundsätzlich muss man zwischen drei Arten von Migration unterscheiden: Einwanderer, wandernde EU - Bürger und Asylbewerber.
Die Binnenwanderung von EU Bürgern ist durch das Schengen-Abkommen geregelt. Die durch die rot-grüne Regierung beschlossene schnelle Aufnahme von Rumänien und Bulgarien in die EU hat das Problem der Armutswanderung innerhalb der EU verschärft, da das enorme Wohlstandsgefälle zu verstärkter Einwanderung nach Deutschland führt. Problematisch ist besonders die Einwanderung, die die Sozialkassen vieler Städte belastet . Die Menschen müssen in ihrer Heimat eine Perspektive bekommen, damit sie nicht weiter hierher kommen. Gelder sind dafür vorhanden, ob sie in den entsprechenden Staaten auch immer regelgerecht Verwendung finden, entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings brauchen wir auch verschäfte Kontrollen gegen Scheinselbständigkeiten. Wer hier keinen Arbeitsplatz nachweisen kann und für sich selbst und seine Familie für Unterhalt sorgen kann, kann und soll aber keinen unbegrenzten Aufenthalt in Deutschland erwarten.
Ein Einwanderungsgesetz nach kanadischem Vorbild, das die AfD fordert, würde einer ungeregelten Einwanderung von außerhalb der EU einen Riegel vorschieben, da es auf einem Punktesystem basiert. Kern des kanadischen Modells ist ein Punktesystem, das Einwanderungswillige nach Ausbildung, Sprachfähigkeiten und dem Alter auswählt und damit klar auf hoch qualifizierte Fachkräfte zielt. Wer diese Kriterien erfüllt, kann auch ohne Jobangebot einreisen. Das unterstütze ich voll und ganz.
Eine zentrale Voraussetzung für eine gelungene Integration sind Kenntnisse der deutschen Sprache und Staatsbürgerkunde. Wir brauchen qualifizierte und integrationswillige Zuwanderung und keine sich ausbreitenden Parallelgesellschaften.
Das Asylrecht ist durch unser Grundgesetz (Art. 16 a) geschützt. Ernsthaft poltisch Verfolgte erhalten deshalb in Deutschland auch Asyl. Zu einer menschenwürdigen Behandlung gehört auch, das Asylbewerber hier arbeiten können. Das hilft sicher bei der Integration. Klar ist aber auch, dass eine rasche Abschiebung von offenkundig aussichtslosen Antragsstellern möglich sein muss. Ferner muss auch das Dublin II Verfahren (für die Bearbeitung der Asylanträge ist jener EU-Staat zuständig, in den ein Asylsuchender zuerst einreiste) weiterhin bestehen bleiben.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass es eine Neuordnung des Einwanderungsrechtes und eine Veränderung in der Integrationspolitik wie oben skizziert geben wird.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe und bleibe gerne für weitere Fragen offen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Vogel