Gibt es Pläne, die Beiträge zur Pflegeversicherung wie in den anderen Bundesländern künftig auch hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen zu Übernehmen?
Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 geht Sachsen einen Sonderweg. Zum Ausgleich des Buß- und Bettages zahlen die beitragspflichtigen Sachsen den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung. Ursprünglich wollte man damit die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber niedrig halten und damit Arbeitsplätze schaffen. Null-Effekt! IIm Gegenteil haben die Sachsen dadurch weniger Netto vom Brutto, die Kaufkraft sinkt und am Buss- und Bettag wird in den angrenzenden Bundesländern eingekauft. Da geht dem Freistaat etliches an Gewerbesteuer verloren und der kirchliche Feiertag interssiert niemanden. Im Gegenteil müssen sehr viele Sachsen an diesem Tag sogar arbeiten und sind doppelt gestraft. In nächster Zeit wird mit einem weiteren Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung und auch der Kosten für Pflegeheime geechnet. Wie soll das weiter gehen? Hier bedarf es unbedingt einer Angleichung an die Regelungen aller anderen Bundesländer, um dieser Ungleichbehandlung ein Ende zu setzen!
Hallo Frau P.,
vielen Dank für Ihre Frage, die tatsächlich in Sachsen immer wieder zu Recht diskutiert wird.
Die von Ihnen aufgeführten Argumente treffen zu. Gleichwohl erfreut sich der Feiertag bei vielen Sachsen einer gewissen Beliebtheit.
Die FREIEN WÄHLER setzen sich seit jeher für eine starke Bürgerbeteiligung aus. Die Bürger sollen stärker am politischen Geschehen teilhaben und öfter als nur aller 5 Jahre zur Wahl mitbestimmen dürfen. Von daher wäre die Frage, ob der Feiertag in Sachsen abgeschafft werden soll, eine klassischer Fall für einen Volksentscheid.
Weitere Fragen beantworte ich gern.