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Bernd Schmidbauer
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Frage von Jürgen H. •

Frage an Bernd Schmidbauer von Jürgen H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Sie sind seit 1983 im Bundestag. Sie waren also auch dabei, als im Dez.1989 das Rentenreformgesetz 1992 beschlossen wurde. Ebenso, als danach die Sozialgesetze zum Beitritt der DDR (insbes.RÜG) formuliert wurden. Sie werden sich erinnern, daß das RÜG einen ganz speziellen eindeutigen Zweck hatte: Die Versicherten des Beitrittsgebietes mit bundesrechtskonformen Anwartschaften zu versehen.
Die damals bereits im Altbundesgebiet eingegliederten DDR-Altübersiedler waren Bundesbürger und als solche durch Maßnahmen zum Beitritt keinesfalls involviert. Das wissen die Abgeordneten, die damals dabei waren. Das geht auch aus den Protokollen hervor, die die Debatten- und Beschlußtätigkeit von damals widerspiegeln. In diesem Sinne äußern sich z.B. die ehemaligen Abgeordneten Cronenberg (FDP), Babel (FDP), Wegener (SPD), wie auch jüngst die aktuellen Abgeordneten Schreiner (SPD), Wieland (Grüne).
Fest steht, daß die Legislative zu keiner Zeit die Voraussetzungen für einen nachträglichen Rückgriff der Rentenversicherer auf die Anwartschaften der Altübersiedler geschaffen hat. Und doch wird so gehandelt. Der in politischer, historischer sowie sozialrechtlicher Hinsicht unerträgliche Zustand wird durch BMAS und Regierung geduldet. Die sowohl über diese Website als auch in direkter Adressierung angesprochenen Abgeordneten zeigen sich mit wenigen Ausnahmen uninteressiert.
Es wäre sehr zu wünschen, wenn wenigstens die Abgeordneten, die seit dem 11. bzw. 12. Bundestag dabei sind, also die Modalitäten des Beitritts mitgestaltet haben, Stellung beziehen würden. Die Antworten, die die Regierung kürzlich auf eine Anfrage der FDP (BT 16/5571) erteilt hat, trifft in keinem Punkt den Kern der Sache. Wir haben die darin enthaltenen Behauptungen Punkt für Punkt widerlegt. Ich bin gern bereit, Ihnen diese Ausarbeitung zukommen zu lassen, damit Sie sich ein Bild machen können.
Würden Sie bitte mitwirken, dem Rechtszustand zum Recht zu verhelfen?

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Antwort ausstehend von Bernd Schmidbauer
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