Frage an Bernd Ebeling von Caroline M. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Ebeling,
Sexuelle Gewalt ist weit verbreitet: beinahe jede siebte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben strafrechtlich relevante Sexualdelikte. Wie eine Studie des Bundesfamilienministeriums bereits vor 9 Jahren herausfand, zeigt jedoch nur jede zwanzigste Frau das ihr Angetane an. Entsprechend dem Schutz vor Gewalt, der im Grundgesetz garantiert wird, frage ich Sie, welche Aktivitäten Sie gegen diese weit verbreitete und kaum strafrechtlich geahndete Gewalt unternehmen wollen. In erster Linie interessiert mich dabei folgende Frage:
Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen bislang keine schnelle Hilfe. Problematisch sind die viel zu hohen bürokratischen Hürden, wegen denen den Betroffenen zu selten die ihnen zustehenden Mittel bewilligt werden. Wie wollen Sie sich hier für eine bedürfnisgerechtere Umsetzung des Gesetzes einsetzen?
Neben dem Umgang mit Opfern und Tätern sexueller Gewalt interessiert mich auch der Umgang der Politik mit häuslicher Gewalt gegen Frauen, die keine sexuellen, aber emotionale oder körperliche Ausdrucksformen findet. Daher die Frage: Was wollen Sie für den Schutz von Frauen tun, die sich aus der Gewaltsituation befreit haben (getrennt haben), aber weiterhin unter Repressalien leiden, welche die Gewalttäter, ggf. mit gerichtlicher Erlaubnis, über die gemeinsamen Kinder ausüben?
Vielen Dank, mit freundlichem Gruß,
C. Meyer