Frage an Berengar Elsner von Gronow von Ralf D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr von Gronow,
ich wohne im Kreis Soest und somit Ihrem Wahlkreis.
Die Tagesschau berichtete am 11.4.2019 über die Bundestagsdebatte über die Kassenfinanzierung des Bluttests zur vorgeburtlichen Erkennung von Trisomie 21.
Mir ist sehr bewusst, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages vielfältige Aufgaben haben, und nicht an jeder einzelnen Debatte im Plenarsaal anwesend sein können. Das ist grundsätzlich auch gut und richtig.
Ich frage mich allerdings, wie es bei so einer grundlegenden Debatte, die weit über die aktuelle Tagespolitik hinausgeht, sein kann, dass der Bundestag nur gut zur Hälfte gefüllt ist.
Haben Sie dazu eine Einschätzung wie dies zu erklären ist?
Waren sie bei der Debatte anwesend?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. D.
Sehr geehrter Herr Droste,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und das teilen Ihrer Gedanken zu diesem wichtigen Thema. Bei der von Ihnen angesprochenen Debatte zum vorgeburtlichen genetischen Bluttest am 11. April 2019 handelte es sich um eine fraktionsübergreifende Orientierungsdebatte, in der 38 Abgeordnete jeweils drei Minuten Zeit hatten, ihre Position vorzutragen. Alle anderen Abgeordneten hatten die Möglichkeit, ebenfalls eine Rede vorzubereiten und zu Protokoll zu geben.
Das eigentliche Thema war jedoch nicht das Für und Wider bzw. die Notwendigkeit einer vorgeburtlichen Untersuchung und die damit einhergehende Bewertung ethischer Fragen; sondern die Abrechnung des Bluttests über die Gesetzliche Krankenversicherung. Der Bluttest ist bereits seit 2012 anerkannt und bewährt, da er nicht so risikobehaftet ist, wie die üblicherweise angewendete Fruchtwasseruntersuchung, die mit einem Fehlgeburtenrisiko einhergeht. Jedoch wird dieser Bluttest bisher nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt. Werdende Mütter, die gern Klarheit über eine mögliche Chromosomenstörung ihres ungeborenen Kindes haben wollen, jedoch das Risiko einer Fehlgeburt nicht eingehen möchten, müssen den Test entweder selbst zahlen, oder haben schlicht keine Möglichkeit, sich ausreichen über den Zustand ihres Kindes zu informieren. Es war also keine Abstimmung oder grundlegende Debatte zur Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch bei entsprechender Diagnose, sondern zur möglichen Neuregelung der Kostenübernahme des Tests durch die Krankenkassen.
Dennoch gebe ich Ihnen Recht: Wenn es um so wichtige ethische Fragen wie den Schutz des ungeborenen Lebens geht, ist es wichtig, dass sich möglichst viele Abgeordnete aller Fraktionen an der Debatte beteiligen. Die Position meiner Partei hierzu ist eindeutig: Der Schutz des (auch ungeborenen) Lebens, eine größere Wertschätzung der Elternarbeit sowie eine Bildungs- und Familienpolitik, die sich an den Bedürfnissen von Familien orientiert und junge Menschen zur Familiengründung ermutigt, sehen wir als zentrale politische Aufgabe. Wir möchten Geburten fördern und nicht verhindern. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und sende Ihnen herzliche Grüße in meinen Wahlkreis Soest!
Ihr
Berengar Elsner v. Gronow