Frage an Benjamin Brandstetter von Arnulf W. bezüglich Staat und Verwaltung
Der Landtag hat im Mai letzten Jahres die Gemeindeordnung novelliert. Es wurde ein § 37a eingefügt („Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“), der Sitzungen des Gemeinderates in Videokonferenz erlauben sollte.
Eine Reihe von Gemeinden führt solche Sitzungen inzwischen durch. Viele - auch die Stadt Heidelberg – tun dies nicht, mit dem Argument, die in solchen Sitzungen gefasste Beschlüsse seien nicht rechtssicher. Auch der baden-württembergische Gemeindetag teilt diese Position.
Was haben Sie/ hat Ihre Partei unternommen, um hier eine Klärung im Sinne einer pandemiekonformen und rechtsicheren Lösung herbeizuführen?
Vielen Dank für Ihre Frage und das entgegengebrachte Interesse!
Als Freie Demokraten teilen wir die Einschätzung, dass die Anpassung der Gemeindeordnung keine Rechtssicherheit geschaffen hat. Aber auch darüber hinaus sehen wir große Mängel insbesondere bei der digitalen Infrastruktur. Als FDP haben wir deshalb im Landtag einen Änderungsantrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Sie finden diesen Änderungsantrag unter:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8071_D.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Brandstetter