Frage an Ben-Said Sharif Samani von Peter B. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Samani,
als Seniorenvertreter der LH München-Pasing fordere ich, dass der Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des "Alters" aufgenommen wird! Deshalb muss hierzu eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erfolgen. Ergänzend hierfür muss im GG, im Artikel 3, Abs. 3, das Diskriminierungsmerkmal "Alter" als Erweiterung festgeschrieben werden, sodass auf Bundesebene eine Rahmengesetzgebung geschaffen werden kann, eine politische Mitbestimmung auf Landes- und kommunaler Ebene zu schaffen.
Ihre Stellungnahme ist mir wichtig, ob ich ihrer Partei meine Stimme gebe oder nicht und frage Sie deshalb: Wie stehen Sie zu meiner Forderung?
Sehr geehrter Herr Berendt,
vielen Dank für Ihre Frage. Altersdiskriminierung betrifft Menschen aller Altersgruppen. Junge Menschen, aber wohl vor allem Menschen fortgeschrittenen Alters sind regelmäßig davon betroffen. Es handelt sich also um ein gesamtgesellschaftliches Problem, dem auch mit den Mitteln des Gesetzes entgegengewirkt werden muss. Dazu bekennen sich sowohl die ÖDP als auch ich.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) enthält gemäß der §§ 1 – 10 bereits ein spezielles Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters. Zwar sind in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen Ungleichbehandlungen dennoch möglich. Diese erscheinen mir jedoch überwiegend sachgerecht. Aufgrund der Alltäglichkeit von Altersdiskriminierungen halte ich es aber grundsätzlich für denkbar, hier Anpassungen vorzunehmen. Gerne können Sie mir entsprechende Vorschläge zukommen lassen.
Was das Grundgesetz (GG) angeht, so fallen Altersdiskriminierungen bisher nur unter den allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG. Wie Sie richtig festgestellt haben, wird das Alter nicht unter den besonderen Schutz des Artikel 3 Absatz 3 GG gestellt. In der juristischen Literatur wird zwar teilweise bereits verlangt, das Alter dennoch (und somit außergesetzlich) unter erhöhten Schutz zu stellen. Diese Forderungen konnten sich in der Praxis allerdings nicht durchsetzen. Ich halte es daher für dringend angezeigt, die Ungleichbehandlung aufgrund des Alters in Artikel 3 Absatz 3 GG unter ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot zu stellen, um Menschen aller Altersgruppen die Möglichkeit zu geben, ihr Recht auf ein Leben frei von Diskriminierungen bei den Verwaltungsgerichten und im Notfall auch bei dem Bundesverfassungsgericht einklagen zu können.
Ich hoffe, ich konnte meine Position und die der ÖDP verdeutlichen und Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.
Mit den besten Grüßen
Ben-Said Sharif Samani